Ebermannstadt in der Fränkischen Schweiz



Aktuelle Nachrichten aus Ebermannstadt

Ebermannstadt,1.7.

Feste rechtzeitig beantragen

Die Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt weist darauf hin, dass alle Veranstaltungen, die Ausnahmen von den gaststätten-, straßenverkehrs- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften erfordern, frühzeitig beantragt werden müssen.

 

Falls nicht 14 Tage vor dem Termin der Antrag eingereicht wurde, kann nicht mehr mit einer Erlaubniserteilung gerechnet werden.

 

Angesprochen sind die Veranstalter von Umzügen, Prozessionen, Straßenfesten, sportlichen Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Kirchweihen, Grillfesten, Sonnwend- und Johannisfeuern sowie von Feuerwerken und ähnlichen Festivitäten.