28. November 2025

Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Wege, Straßen und Plätze

Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Wege, Straßen und Plätze

Grundsätzlich ist die Benutzung der öffentlichen Straßen und ihrer Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Der Gemeingebrauch umfasst in erster Linie den Verkehr im engeren Sinne, d. h. im Sinne von Fortbewegung, Ortsveränderung, Transport. Bei bestimmten öffentlichen Straßen, vor allem Fußgängerzonen, tritt hierzu der sog. „kommunikative Gemeingebrauch“ ein.

Jede, über den Gemeingebrauch hinaus gehende, Nutzung stellt eine Sondernutzung dar. Für Sondernutzungen, die geeignet sind, den Gemeingebrauch zu beeinträchtigen, ist eine öffentlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig:
Eine Sondernutzungserlaubnis ist z. B. erforderlich für das Aufstellen von Infoständen zu gewerblichen, politischen sowie gemeinnützigen Zwecken, zum Aufstellen von Warenständern, Werbeständern, Beachflags oder von Tischen und Stühlen vor Gaststätten.

Wir möchten hiermit an die Antragstellung erinnern und bitten um Einreichung des entsprechenden Antragsformulars bis Ende Januar 2026.

Bei Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt (ordnungsamt@ebermannstadt.de; Tel. 09194/506-61; -60) zur Verfügung.

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Kontakt

Julia Schüpferling

Ordnungsamt: Veranstaltungen, verkehrsrechtliche Anordnungen, Sondernutzungen, Mitteilungsblatt
Telefon:
0919450661