10. Januar 2024

Bewerbungsverfahrenfür städtische Baugrundstücke im Baugebiet „Debert II“

Bewerbungsverfahrenfür städtische Baugrundstücke im Baugebiet „Debert II“

Das Baugebiet „Debert II“ befindet sich östlich der „Oberen-Bayerischen-Gasse“, bindet direkt an das bestehende Baugebiet „Debert-Stadtpark“ an und umfasst eine Fläche von ca. 1,45 Hektar. Die Stadt Ebermannstadt ist Eigentümerin von 15 Baugrundstücken. Die Baurechte wurden mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im April 2021 vergeben. Das anschließende Umlegungsverfahren zur Neuordnung der Grundstücksgrenzen wurde im November 2023 abgeschlossen. Die Erschließungsanlagen wie Straßen, Kanäle und Beleuchtung werden nach der Winterperiode 2023/2024 hergestellt.

Mit dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates zum Baulandmodell Ebermannstadt vom 08.11.2017 legte die Stadt Ebermannstadt fest, dass städtische Baugrundstücke nach entsprechend entwickelten Vergabekriterien an Bauwillige vergeben werden sollen. Die Richtlinie zur Vergabe der städtischen Baugrundstücke wurde in den Stadtratssitzungen am 19.07.2021 und 27.07.2023 (Fortschreibung) beschlossen. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens.

Der Bewerbungszeitraum für dieses Vergabeverfahren beginnt am 01.12.2023 und endet am 29.02.2024.

Die Bewerbungsunterlagen, einschließlich allgemeiner Informationen zum Baugebiet und den verfügbaren Grundstücken werden ab dem 01.12.2023 auf https://www.ebermannstadt.de/start-bewerbungsverfahren-staedtischer-baugrundstuecke-im-baugebiet-debert-ii/ veröffentlicht.

Die Bewerbungen können per E-Mail (bauamt@ebermannstadt.de) oder in Papierform eingereicht werden.

Das Vergabeverfahren wird in zwei aufeinanderfolgenden Verfahrensschritten durchgeführt.
Schritt 1: Die eingegangenen Bewerbungen werden auf Grundlage des im städtischen Baulandmodell festgelegten Punktekatalogs bewertet. Die Bewerberinnen und Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhalten als Erste den Zugriff auf den gewünschten Bauplatz. Die nachfolgenden Platzierungen werden entsprechend der erreichten Punktzahl vergeben.
Schritt 2: Sind die 15 Bewerberinnen und Bewerber ermittelt, müssen die persönlichen Angaben mit entsprechenden Nachweisen belegt werden.

Ein rechtlich begründeter Anspruch auf Zuteilung eines Bauplatzes besteht nicht.
Für Fragen steht Ihnen Herr Ebert (Leitung planerisches Bauamt, Tel. Nr. 09194/50632, ebert@ebermannstadt.de) gerne zur Verfügung.

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