30. April 2025

Einführung von digitalen Lichtbildern bei den Pass- und Personalausweisbehörden ab 01. Mai 2025

Einführung von digitalen Lichtbildern bei den Pass- und Personalausweisbehörden ab 01. Mai 2025

Zum 1. Mai 2025 treten neue gesetzliche Regelungen für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen in Kraft. Künftig dürfen biometrische Lichtbilder nur noch digital erstellt und direkt an die zuständige Behörde übermittelt werden.

Die erforderlichen Aufnahmegeräte zur Erstellung der digitalen Passbilder werden zentral durch die Bundesdruckerei bereitgestellt. Leider kommt es derzeit zu bundesweiten Lieferengpässen bei der Auslieferung dieser Geräte. Aus diesem Grund steht der VG Ebermannstadt das notwendige Gerät zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung.

Bis zur Inbetriebnahme des digitalen Systems ist die Erstellung digitaler Passbilder in unserer Behörde noch nicht möglich. Daher können aktuell (wie bisher auch) ausschließlich Passbilder in Papierform für die Beantragung von Ausweisdokumenten angenommen werden. Die VG Ebermannstadt wird die Bürgerinnen und Bürger umgehend informieren, sobald das Gerät geliefert und betriebsbereit ist. Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.

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