1. Oktober 2024

Information über den anstehenden Verbesserungsbeitrag 2024

Information über den anstehenden Verbesserungsbeitrag 2024

Die Stadt Ebermannstadt investiert im Haushalt 2024 in die Entsorgungssicherheit der öffentlichen Entwässerungseinrichtung. Damit die Maßnahmen finanziert werden können wird ein Verbesserungsbeitrag erhoben. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist die Stadt Ebermannstadt verpflichtet, diese Investitionskosten in Form von Beiträgen oder Gebühren auf die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer umzulegen.

Verbesserungsbeiträge sind ein besonderes Entgelt dafür, dass einem Grundstück durch die Verbesserung einer öffentlichen Einrichtung, wie hier der Entwässerungseinrichtung ein Vorteil erwächst.

Mit dem Kommunalabgabengesetz schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Aufwand für die Verbesserung der öffentlichen Entwässerungseinrichtungen von den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern oder den Erbbauberechtigten getragen werden muss, nicht vom Mieter.

Der Verbesserungsbeitrag berechnet sich nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche. Die Stadt Ebermannstadt hat zur Ermittlung der beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen die Fachfirma Dr. Schulte und Röder Kommunalberatung beauftragt.

Die entsprechenden Verbesserungsbeitragsbescheide werden voraussichtlich Ende des Jahres 2024 an die Eigentümerinnen und Eigentümer oder Erbbauberechtigten versendet. Die Verbesserungsbeitragssatzung der Stadt Ebermannstadt wird nach dem Stadtratsbeschluss unter dem Punkt „Ortsrecht“ einzusehen sein.

Bei Rückfragen steht die Beitragsrechtstelle / Frau Distler unter der Nummer: 09194 506 37, beitragswesen@ebermannstadt.de gerne zur Verfügung.

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Kontakt

Tanja Distler

Beiträge
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0919450637