6. Mai 2025

Neues Namensrecht ab dem 1. Mai 2025

Neues Namensrecht ab dem 1. Mai 2025

Zum 1. Mai 2025 ist das neue Gesetz zur Änderung des Ehenamens-, Geburtsnamens- und internationalen Namensrechts in Kraft getreten.
In der bereitgestellten Broschüre finden Sie alle wichtigen Informationen zu den aktuellen Regelungen und Änderungen.

Infobroschüre zum Inkrafttreten des neuen Namensrechts zum 01. Mai 2025

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Kontakt

Gerti Lang

Leitung Standesamt
Telefon:
0919450684