8. Januar 2026

Räum- und Streudienst durch Anwohner

Räum- und Streudienst durch Anwohner

Eigentümer, Vermieter und Mieter müssen Gehwege das ganze Jahr über sauber und sicher halten.
Im Winter sind Gehwege von Schnee und Eis zu befreien. Gibt es keinen Gehweg, ist ein 0,5 m breiter Streifen freizuräumen. An Werktagen muss dies bis 6:45 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8:00 Uhr erledigt sein.
Bei Glätte dürfen nur umweltfreundliche Streumittel wie Sand oder Splitt verwendet werden. Tausalz ist nur bei besonderer Gefahr, z. B. auf Treppen oder an steilen Stellen, erlaubt.
Die Maßnahmen sind je nach Bedarf bis 20:00 Uhr zu wiederholen. Für Unfälle durch mangelnde Sicherung haftet der jeweilige Anlieger.

Genaueres dazu entnehmen Sie bitte der jeweiligen „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ der Stadt Ebermannstadt auf unserer Website.

Sagen Sie es weiter – diesen Beitrag teilen

Kontakt

Rathaus

Telefon:
091945060