Autor: Birgit Grimm

Rückblick Faschingsumzug 2025

Wir sagen DANKE!

So, das war´s wieder mit der diesjährigen Faschingssaison… Und wir sind immer noch stolz und überwältigt, wie schön und groß der diesjährige Ebser Faschingsumzug war! Und deshalb sagen wir vielen, vielen Dank an alle Faschingsfreunde, die mit den tollen Wägen und Fußgruppen den Faschingsumzug mitgestaltet haben!

Ein riesiges Dankeschön auch an alle Narren am Straßenrand, die dem Faschingszug zugejubelt haben und dem Elferrat Ebermannstadt für die Bewirtung am Marktplatz.
Ganz besonders möchten wir uns auch bei unserer Feuerwehr Ebermannstadt, dem Bauhof und der Polizei Ebermannstadt für die ganzen Vorbereitungen und die gute Zusammenarbeit beim Absperren und Absichern der Veranstaltung bedanken. 
Wir hoffen sehr, dass wir auch im nächsten Jahr wieder mit Euch rechnen können! EBS – Aha!
Aber bis es soweit ist genießen wir erstmal den Frühling!

Grußworte der 1. Bürgermeisterin Christiane Meyer

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Ehrenamtliche sind zur Stelle, wo immer Hilfe gebraucht wird und neue Ideen gefragt sind. Sie schenken Zeit, Wissen und Aufmerksamkeit. Sie übernehmen Verantwortung füreinander und für unsere Gemeinschaft. Ihr Engagement macht Ebermannstadt jetzt und in Zukunft zu einer lebenswerten und menschlichen Heimat.

Ein Beispiel für herausragendes ehrenamtliches Engagement sind unsere 15 Feuerwehrmänner aus dem Stadtgebiet, die im Februar mit dem Feuerwehr-Ehrenzeichen des Freistaates Bayern für 25 und 40 Jahre aktiven Dienst durch unsere stellvertretende Landrätin Rosi Kraus ausgezeichnet wurden. Für ihren uneigennützigen und langjährigen Einsatz zum Wohl Aller sage ich danke und wünsche für die Zukunft alles Gute!

Um die Herausforderungen im Ehrenamt zu meistern, haben wir mit der interkommunalen Gemeinschaft ILE Fränkische Schweiz AKTIVeinen Vereinstag am 29.03. organisiert. Unter dem Motto: Wissen, Austausch und Impulse – Macht Euren Verein stark! werden in sechs Workshops wichtige Themen wie Zeitmanagement, Mitgliedergewinnung, Geld- und Satzungsfragen und E-Rechnung behandelt. Gelegenheit zur Vernetzung im Ehrenamt bietet der Vereinsempfang der Stadt Ebermannstadt am 13.03. Ich freue mich auf eine zahlreiche Teilnahme.

„Ebs räumt auf“, eine gemeinsame Aufräum- und Reinigungsaktion mit unseren Schulen geht am 14.03. in die 3. Runde. Schülerinnen und Schüler machen sauber, um unsere Stadt wieder schöner zu machen. Zur Aktion Saubere Landschaft lädt tags darauf, am 15.03., der Fränkische Schweiz Vereindie Allgemeinheitein. Allen, die – ob Jung oder Alt – wieder im ganzen Stadtgebiet dafür sorgen, dass achtlos weggeworfener Müll sachgerecht entsorgt wird, gilt unser Dank.

Dankeschön sage ich auch allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Sie haben auf ihre Freizeit verzichtet, um allgemeine, freie und geheime Bundestagswahlen zu sichern. Dank auch unserem Wahlleiter Simon Dorsch und unseren Mitarbeitenden, die alles über Monate engagiert vorbereitet haben.

Nach einem trüben und kalten Februar, wünsche ich uns sonnige Märztage.

Ihre

Christiane Meyer

1. Bürgermeisterin Stadt Ebermannstadt

Hecken, Feldgehölze und Bäume: Gehölzpflege verboten? Das gilt ab 1. März!

Hecken, Feldgehölze sowie Bäume stellen einen wichtigen Lebensraum für eine Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten dar. Die ökologische Bedeutung liegt vor allem in ihrer Eignung als Brut-, Nahrungs- und Aufenthaltsort für kleine Säugetiere, Vögel und Insekten. Gleichzeitig dienen Sie dem Wind- und Erosionsschutz. Sie sind ein zentrales Element unseres einzigartigen und kleinteiligen Landschaftsbildes.

Zum Schutz dieser wichtigen Funktionen gibt es klare Vorschriften in den Naturschutzgesetzen. Nach Artikel 16 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) ist es verboten, in der freien Natur Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder – gebüsche einschließlich Ufergehölze oder -gebüsche zu roden, abzuschneiden, zu fällen oder auf sonstige Weise erheblich zu beeinträchtigen. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für Bäume in Hecken, Feldgehölze, Baumreihen bzw. -gruppen in der Flur. Ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses sowie Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit öffentlicher Verkehrswege oder der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zur Unterhaltung der Gewässer erforderlich sind. Ausnahmen von diesem Verbot gibt es außerdem für eine ordnungsmäße Nutzung und Pflege im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar, die den Bestand erhält.

Innerhalb der Orte (z. B. auch in privaten Hausgärten) ist es nach den Vorgaben des § 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen. Außerdem findet dieses Verbot keine Anwendung für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise (keine andere ebenso geeignete Lösung) oder zu anderer Zeit (1. Oktober bis 28. Februar) durchgeführt werden können, wenn Sie der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen.

Auch für Einzelbäume gibt es bestimmte Regelungen, welche beachtet werden müssen. Das Fällen von Bäumen, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen (dazu zählen auch private Zier- und Nutzgärten) stehen, ist in der Zeit von 1. März bis zum 30. September verboten. Zulässig sind lediglich Form und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses und zur Gesunderhaltung von Bäumen.

In privaten Gärten selbst empfehlen wir die oben genannte Regelung für Bäume ebenso anzuwenden. Dadurch kann der Lebensraum unterschiedlicher Tierarten geschützt und die Lebensqualität in den Orten verbessert werden.

Zuwiderhandlungen gegen § 39 Absatz 5 BNatschG oder Artikel 16 BayNatSchG stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. Hecken und Feldgehölze unterliegen zusätzlich den Regelungen der Konditionalität, welche für alle Landwirte, die relevante Agrarzahlungen erhalten, gelten.

Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen für Gehölzschnitte können durch Verordnungen und Bebauungspläne weitere Einschränkungen hinsichtlich des Schutzes bzw. der Beseitigung bestehen. Nähere Informationen zu diesem Thema können bei den zuständigen Gemeinden, Märkten und Städten in Erfahrung gebracht werden.

Unabhängig davon gelten bei sämtlichen Gehölzarbeiten oder sonstigen Maßnahmen an Gehölzen, egal ob in der freien Natur, im eigenen Garten, im Wald oder auf öffentlichen Grünflächen, in jedem Fall die artenschutzrechtlichen Vorschriften. Insbesondere ist dabei auch zum jetzigen Zeitpunkt darauf zu achten, dass Arbeiten an Gehölzen verboten sind, wenn diese aktuell oder regelmäßig als Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Tieren jeglicher Art genutzt werden. Vornehmlich ist dabei auf Nester und Bruthöhlen von Vogelarten zu achten.

Einladung zur Auftaktveranstaltung der Unternehmergemeinschaft Ebermannstadt

Auftaktveranstaltung der Unternehmergemeinschaft Ebermannstadt

Nach einer intensiven Phase der Umstrukturierung lädt die Unternehmergemeinschaft Ebermannstadt e.V. alle interessierten Unternehmerinnen und Unternehmer aus EBS herzlich zur Auftaktveranstaltung des neuen Vereins am Dienstag, 11.03.2025 um 19:00 Uhr ein. Stattfinden wird die Veranstaltung bei VIERLING Productions GmbH (Pretzfelder Straße 21).

Die neue Unternehmergemeinschaft Ebermannstadt öffnet sich für alle Branchen im gesamten Stadtgebiet. Das Ziel ist es, den Austausch zu fördern, neue Netzwerke zu schaffen und die regionale Wirtschaft gemeinsam zu stärken.

Das erwartet euch:

  • Vorstellung der neuen Ausrichtung
  • Wahl der neuen Vorstandschaft
  • Möglichkeiten zum Austausch und Netzwerken

Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Die Unternehmergemeinschaft freut sich auf eure Teilnahme und darauf, gemeinsam neue Wege zu gehen.

Beste Ausbildungs- und Studienchancen in der öffentlichen Verwaltung Bayerns

Nur eine Anmeldung – viele Karrieremöglichkeiten!

Schon gewusst?

Während der Ausbildung oder dem dualen Studium über 1.500 Euro verdienen – Staat und Kommunen machen es möglich! Es erwarten Dich spannende Aufgaben und vielfältige Karrierechancen im Beamtenverhältnis. Gestalte die Zukunft der Menschen aktiv mit – beispielsweise bei einer Stadt, Gemeinde, Regierung oder einem Landratsamt, Finanzamt, der Justiz oder Polizei.

Rechtzeitig für 2026 zum zentralen Auswahlverfahren anmelden!

Ausbildung: 1. Februar bis 12. Mai 2025
Studium:     12. März bis 14. Juli 2025

www.lpa.bayern.de

Feuerwehr Niedermirsberg weiht neue Tragkraftspritze ein

Einweihung der neuen Tragkraftspritze

Am 19. Januar 2025 wurde die neue Tragkraftspritze der Feuerwehr Niedermirsberg feierlich eingeweiht. Die Bürgermeisterin und Dienstherrin der Feuerwehr betonte die Bedeutung der Anschaffung für die Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehr in den kommenden Jahren.

Neben der technischen Bedeutung wurde auch die Rolle der Feuerwehr als wichtiger Gemeinschaftsfaktor hervorgehoben. Sie fördere den Zusammenhalt in der Gemeinde und biete einen Ort des Miteinanders in einer zunehmend isolierten Gesellschaft.

Ein besonderer Dank gilt allen, die zum Gelingen der Anschaffung beigetragen haben – den Mitgliedern der Feuerwehr für ihren unermüdlichen Einsatz, dem Stadtrat und der Verwaltung und allen, die diese wichtige Anschaffung ermöglicht haben. Ihr Engagement stellt sicher, dass die Feuerwehr auch in Zukunft für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bereitsteht.

Verkehrsinfo Vollsperrung der Feuersteinstraße

Vorübergehende Vollsperrung

Aufgrund von Baumfällarbeiten muss die Feuersteinstraßefür zwei Wochen im Zeitraum von 10.02. bis 21.02.2025 voll gesperrt werden.

Die Vollsperrung betrifft den Bereich der FO41 in Richtung Feuerstein, Nähe Kennametal.

Von Drosendorf kommend ist die Zufahrt bis Flugplatz und Burg Feuerstein frei.
Im Bereich der Sperrung besteht jedoch keine Wendemöglichkeit. Eine großräumige Umleitung bis Drosendorf ist ausgeschildert.

Für ortskundige Verkehrsteilnehmer ist eine Umfahrung über Rüssenbach und Niedermirsberg ebenfalls möglich.

Entsprechende Hinweistafeln und Absperrungen werden aufgestellt.

Die Zufahrten für Anwohner zu ihren Grundstücken ist gewährleistet. Die Zufahrten zum Klinikum und zu den Kindergärten in der Feuersteinstraße sind nicht beeinträchtigt.

Öffentlichkeitsbeteiligung Verkehrskonzept Schulstraße

Einladung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Stadtrat der Stadt Ebermannstadt hat beschlossen, dass die Schulstraße und das Umfeld 2026 saniert werden soll.

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Aufenthaltsqualität wird im Vorfeld der Baumaßnahme ein Verkehrskonzept erstellt.

Im Zuge der Konzepterstellung soll insbesondere das durch den Bring- und Holverkehr der Schülerinnen und Schüler erhöhte Verkehrsaufkommen reduziert werden. Auch die Anliegen der Gewerbetreibenden sowie der Anwohnerinnen und Anwohner sollen hierbei Berücksichtigung finden. In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen die durch die Verkehrsexperten erstellten Varianten vorstellen. Ich lade Sie herzlich ein, Ihre Ortskenntnisse und Ideen einzubringen.

Wann: Dienstag, 11. Februar 2025 um 18.30 Uhr

Wo: Veranstaltungssaal am Hasenberg, Feuersteinstraße 11a, 91320 Ebermannstadt

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme.

Ihre Christiane Meyer
1. Bürgermeisterin Stadt Ebermannstadt

Fundsachen im Januar

Im Fundbüro wurden im Januar 2025 folgende Gegenstände abgegeben:

Verschiedene Schlüssel, Handy.

Haben Sie einen dieser Gegenstände verloren? Dann melden Sie sich unter 09194/506-0.

Ebermannstadt – das Herz der Fränkischen Schweiz

Stadt Ebermannstadt

Franz-Dörrzapf-Str. 10
91320 Ebermannstadt

Öffnungszeiten

  • Montag:

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