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Windkraft für Ebermannstadt und die Fränkische Schweiz – und darüber hinaus!
Der Stromverbrauch in Deutschland nimmt stetig zu. Mehr E-Autos, mehr strombasierte Heizsysteme, mehr elektrifizierte Industrieprozesse lassen den Strombedarf bis zum Jahr 2030 um rund 30 Prozent steigen – von 560 Terawattstunden (TWh) auf bis zu 750 TWh. [Quelle: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/strommarkt-der-zukunft.html].
Um die vermehrte Nachfrage zu befriedigen, muss Deutschland seine Stromproduktion steigern. Niemand will krasse Preiserhöhungen beim Strom.
Um die Energiewende zu schaffen und die Erderwärmung zu begrenzen, müssen wir den Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützen, wo immer es möglich ist. Bis 2030 sollen mindestens 80% des Stroms aus Sonne, Wind- und Wasserkraft gewonnen werden.
Ein unverzichtbarer Baustein dabei ist der konsequente und zügige Ausbau der Windenergie. – auch in Oberfranken, auch in der Fränkischen Schweiz: Der Klimawandel wartet nicht.
Die Lange Meile oberhalb von Eggolsheim und Ebermannstadt gehört zu den Gebieten mit der besten „Windhöffigkeit“ (stetige gute Windausbeute) in Oberfranken. Deshalb hat der Regionale Planungsverband dort ein Vorranggebiet Windkraft eingerichtet.
Die beiden Gemeinden haben beschlossen, in kommunaler Zusammenarbeit einen Bürgerwindpark zu errichten. Sie nutzen Synergien bei der Planung. Bau und Betrieb der Anlagen übernehmen die jeweiligen Projektgesellschaften. Die Kommunen können von den Konzessionsabgaben profitieren. Bürgerinnen und Bürger können sich finanziell beteiligen.
In den letzten Monaten fand zur geplanten Errichtung des Windparks ein intensiver Austausch statt. In Bürgerversammlungen und persönlichen Gesprächen wurde das Für und Wider diskutiert. Auch die Furcht vor eventuellen Gesundheitsrisiken sowie Bedenken gegenüber Eingriffen in Natur und Landschaft kamen zur Sprache.
Für Information und Dialog soll nun auch diese Web-Seite eine Plattform bieten.
Sie finden hier Informationen zum Thema Windkraft und zum geplanten Bürgerwindpark. Wir informieren über den Sachstand und beantworten häufig gestellte Fragen.
Wenn Sie Anregungen oder Fragen haben, freuen wir uns über eine Nachricht an pr@ebermannstadt.de
Ihre Christiane Meyer
1. Bürgermeisterin
Der Bürgerwindpark „Lange Meile Süd“ wird bis zur Genehmigung auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes durch die Stadt Ebermannstadt federführend umgesetzt. Unterstützt wird die Verwaltung durch die Windkümmerer der Energieagentur Nordbayern (Hubert Treml-Franz und Markus Ruckdeschel). Das Fachplanungsbüro Plan BC GmbH aus Bayreuth wurde mit der Erstellung der Planungsunterlagen beauftragt. Der Bau und spätere Betrieb der Anlagen soll über eine regionale Projektgesellschaft erfolgen, die die größtmögliche Beteiligung der Ebermannstädter Bürgerinnen und Bürger vorsieht. So stellen wir sicher, dass der finanzielle Mehrwert der Anlagen vor Ort bleibt.
15. März 2021 | Stadtratsbeschluss Der Stadtrat der Stadt Ebermannstadt fasst den Beschluss, sich an Abstimmungen bezüglich eines möglichen Standortgebietes von Windkraftanalagen mit den Nachbargemeinden zu beteiligen. |
24. August 2022 | Regionaler Planungsverband Aufforderung an Kommunen, Flächenpotentiale für den Ausbau von Windkraftanlagen bis Ende 2022 zu melden. Aus Sicht der Planungsbehörde ist die „Lange Meile Süd“ zu diesem Zeitpunkt bereits als mögliche Vorrangfläche identifiziert. |
17. Oktober 2022 | Stadtratsbeschluss Einstimmiger Beschluss des Stadtrates sich aktiv am Planungsprozess zu beteiligen. Verwaltung beauftragt Fachplaner Flächenpotentiale für Windkraft im gesamten Stadtgebiet festzustellen. |
19. Oktober 2022 | Regierung v. Oberfranken Abstimmungsgespräch mit der Regierung von Oberfranken. Ergebnis: Empfehlung Antrag auf Teilfortschreibung Regionalplan |
22. Oktober 2022 | Informationsveranstaltung Die Bürgermeister Ebermannstadt/Eggolsheim laden Eigentümer des möglichen Vorranggebietes zu einer Informationsveranstaltung ein. |
29. Oktober 2022 | Bürgerinformation und Vor-Ort-Begehung Gemeinsam mit den Bürgermeistern der Marktgemeinde Eggolsheim und der Gemeinde Weilersbach lud die Bürgermeisterin von Ebermannstadt zu einer Vor-Ort-Begehung am Neuseser Berg ein. |
24. November 2022 | Interkommunale Informationsveranstaltung Interkommunale Informationsveranstaltung „Windkraft bei uns als Chance für Bürger & Kommunen“ der 3 Gemeinden. (Artikel NN vom 26.11.2024) |
28. November 2022 | Stadtratsbeschluss Vorstellung Potentialanalyse Windkraft – Fläche „Lange Meile Süd“ am besten geeignet. Einstimmiger Beschluss: Antrag auf Teilfortschreibung zur Ausweisung eines Vorranggebietes und Auftrag an Verwaltung zur Flächensicherung. |
27. Februar 2023 | Eigentümerversammlung zum Sachstand |
6. – 29. März 2023 | Bürgerversammlungen Die Bürgermeisterin informiert auf 11 Bürgerversammlungen über den aktuellen Sachstand. |
23. Oktober 2023 | Stadtratsbeschluss Stadtrat möchte kommunale Steuerung, Wertschöpfung vor Ort und aktive Bürgerbeteiligung ermöglichen. Deshalb beauftragt er per Beschluss die Plan BC GmbH mit der Vorplanung und der Vorprüfung der Belange für das Vorranggebiet. |
6. Februar 2024 | Regionaler Planungsverband Beteiligungsverfahren ist beendet. Der Regionale Planungsverband Oberfranken beschließt einstimmig die Neuausweisung des Vorranggebietes für Windenergieanlagen „Lange Meile Süd I und II“ aus. |
26. Februar 2024 | Stadtratsbeschluss Der Stadtrat hat in seiner Sitzung die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen: Das Gebiet auf der Langen Meile wird als „Potenzialfläche „Erneuerbare Energien – Wind und Sonne“ ausgewiesen. |
26. Februar 2024 | Stadtratsbeschluss Stadtrat nimmt Gesamtkosten für die Genehmigungsplanung zur Kenntnis und beauftragt Verwaltung, 350.000 Euro im Haushalt 2024 vorzusehen. |
8. April 2024 | Stadtratsbeschluss Verabschiedung Haushalt 2024 mit Gesamtkosten Genehmigungsplanung Windpark |
19./25. April 2024 | Bürgerversammlungen „Lange Meile Süd“ für Mühlbachtal, Eschlipp und Stadtgebiet Erste Bürgermeisterin Christiane Meyer stellt gemeinsam mit der Referentin Mariella Schubert von PlanBC GmbH und Markus Rukdeschel von der Energieagentur Nordbayern den aktuellen Planungsstand auf der Langen Meile vor. Claus Schwarzmann, Bürgermeister aus Eggolsheim, hat am 19. April 2024 den Planungsstand der Nachbarkommune vorgestellt. |
19.04.2024 Präsentation, Christiane Meyer (1. Bürgermeisterin) 19.04.2024 Präsentation, Markus Ruckdeschel (Energieagentur Nordbayern) 19.04.2024 Präsentation, Mariella Schubert (Plan BC GmbH) 19.04.2024 Präsentation, Claus Schwarzmann (1. Bürgermeister Markt Eggolsheim) 25.04.2024 Präsentation, Christiane Meyer (1. Bürgermeisterin Stadt Ebermannstadt) 25.04.2024 Präsentation, Markus Ruckdeschel (Energieagentur Nordbayern) | |
24. Juni 2024 | Stadtratssitzung zum Sonderthema Bürgerwindpark „Lange Meile Süd“ |
24.06.2024 Präsentation, Dr. Stefan Holzheu, (BayCEER, Universität Bayreuth) 24.06.2024 Präsentation, Markus Ruckdeschel, (Energieagentur Nordbayern) 24.06.2024 Präsentation, Mariella Schubert (Plan BC GmbH) | |
27. Juli 2024 | Exkursion Windkraft mit Bürgerinnen und Bürgern, sowie den Mitgliedern des Stadtrates. |
16. November 2024 | Informationsmarkt Windenergie, im Veranstaltungssaal am Hasenberg von 13 – 17 Uhr |
Hier finden Sie Fragen, die zur Nutzung der Windenergie immer wieder gestellt werden sowie Fragen zum Windenergie-Vorhaben.
Im Rahmen der Energiewende gewinnt die Nutzung von Windenergie als erneuerbare Energiequelle zunehmend an Bedeutung. Diese FAQ wurden zusammengestellt, um Ihnen ein umfassendes Verständnis für die Funktionsweise, die Vorteile und die Herausforderungen der Windenergie zu vermitteln. Zudem bündeln die FAQ häufig gestellte Fragen bei konkreten Windenergievorhaben. Die FAQ sind thematisch sortiert, um Ihnen eine übersichtliche und strukturierte Navigation durch verschiedene Aspekte der Windenergie zu ermöglichen. Die FAQ werden fortlaufend aktualisiert und ergänzt.
FRAGEN ZUR WINDENERGIE ALLGEMEIN
Warum sind Windenergieanlagen sinnvoll? Was hat es mit Windvorranggebieten auf sich und wer sind die Regionalen Planungsverbände? Kompakt und übersichtlich für Sie: Fragen und Antworten zur Windenergie.
Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist ein klimaneutrales Bayern bis 2040. Um das ambitionierte Ziel der Klimaneutralität Bayerns bis 2040 zu erreichen, ist die Windenergie ein zentraler und unverzichtbarer Baustein. Sie punktet insbesondere mit einer hohen Flächennutzungseffizienz sowie der tages- und jahreszeitunabhängigen Verfügbarkeit. Aktuell gibt es in Bayern 1.150 Windenergieanlagen mit insgesamt rund 2,6 GW installierter Leistung. Bis 2030 sollen bayernweit 1.000 neue Windenergieanlagen dazukommen. Dazu wurde die 10H-Regel reformiert, in allen Regionen mit der Fortschreibung der Regionalpläne zur Ausweisung von neuen Windenergiegebieten begonnen und die Unterstützung der Kommunen, beispielsweise durch die Windkümmerer, intensiviert. Bereits heute werden durch Windenergie in Deutschland jährlich über 85 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (CO2e) vermieden und auch Bayern muss seinen Beitrag dazu leisten.
Im Jahr 2022 wurden in Bayern rund 40,2 TWh Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, das entspricht etwa 59 % der Bruttostromerzeugung bzw. reicht um 49 % des Bruttostromverbrauchs zu decken. Für das Erreichen der Klimaneutralität ist der Ausbau der erneuerbaren Energien unverzichtbar.
Schaut man sich die monatliche Stromerzeugung an, liefert Photovoltaik im Winter nur ein Zehntel bis ein Fünftel so viel Strom wie im Sommer. Windenergieanlagen liefern im Winter hingegen doppelt so viel Strom wie im Sommer. Photovoltaik und Windenergie ergänzen sich daher im Jahresverlauf.
Erneuerbare Energieformen weisen große Unterschiede hinsichtlich der Wetterbedingungen, der jahreszeitlichen Verfügbarkeit, der Wirtschaftlichkeit (Gestehungskosten)und auch beim Flächenverbrauch auf. Gerade beim Flächenverbrauch ist die Windenergie sehr sparsam. Insgesamt hat jede Form ihre spezifischen Vor- und Nachteile. Entscheidend ist ein ausgewogener Mix an Formen von erneuerbaren Energien.
Windenergie leistet bereits heute den größten Einzelbeitrag aller erneuerbaren Energien zur Stromversorgung in Deutschland (knapp 50 %) und trägt zu einer sicheren und bezahlbaren Stromversorgung bei:
Windenergie ist eine vergleichsweise sanfte Form der Energieerzeugung mit geringen Auswirkungen auf Schutzgüter:
Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sogenanntes Wind-an-Land-Gesetz) ist am 1. Februar 2023 in Kraft getreten. Damit einhergehend wurde auch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) eingeführt. Ziel des WindBG ist es, den Ausbau der Windenergie an Land zu fördern und zu beschleunigen. Es verpflichtet die Bundesländer zur Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung und gibt dafür verbindliche Flächenziele, sogenannte Flächenbeitragswerte, vor. Diese sind zu bestimmten Stichtagen zu erreichen. Im Landesentwicklungsprogramm Bayern ist geregelt worden, dass alle 18 Planungsregionen in Bayern ihren Beitrag leisten müssen, um dieses Ziel erreichen zu können. Zudem wurde das überragende öffentliche Interesse an Erneuerbaren-Energien-Anlagen im Gesetz festgeschrieben und weitere Rechtsänderungen in zahlreichen Rechtsmaterien zugunsten einer Beschleunigung vorgenommen.
In Bayern sind gemäß Landesentwicklungsprogramm Bayern die 18 Regionalen Planungsverbände (RPV) mit der Umsetzung der vom Bund vorgegebenen Flächenziele für Windenergie beauftragt. Die RPV sind für die Regionalplanung zuständig und erfüllen ihre Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis. Die RPV sind Zusammenschlüsse der Gemeinden und Landkreise einer Region. Damit liegt die Regionalplanung maßgeblich in den Händen der Kommunen.
Hauptaufgabe der RPV ist es, die räumliche Entwicklung der jeweiligen Region fachübergreifend zu koordinieren. Sie erstellen hierzu einen Regionalplan. Dieser konkretisiert die Zielvorstellungen des Landesentwicklungsprogramms auf regionaler Ebene, also auch zum Ausbau der Windenergie, und bildet einen langfristigen planerischen Ordnungs- und Entwicklungsrahmen für die jeweilige Region. Das Bayerische Chemiedreieck liegt in der Planungsregion Oberfranken- West.
Die Regionalen Planungsverbände müssen bis Ende 2027 1,1 % der Regionsfläche für Windenergie ausweisen. Als weitere Zielvorgabe gilt bayernweit ein Flächenausweis von 1,8 % der Landesfläche bis Ende 2032.
Die Flächenausweisung erfolgt über die Regionalplanung. Der Regionale Planungsverband erarbeitet dazu ein regionsweites Steuerungskonzept Windenergie und legt Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) fest. Mit dem regionsweiten Steuerungskonzept für die Errichtung von WEA, das die Konzentration der Windenergieanlagen an raumverträglichen Standorten vorsieht, wird einerseits die Errichtung von WEA unterstützt und andererseits ein unkoordinierter Ausbau verhindert. Die Festlegung eines Vorranggebiets bewirkt, dass in diesem Gebiet andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen werden, soweit diese mit dem Belang der Windenergienutzung nicht vereinbar sind. Zur Beschleunigung konkreter Planungen, wie die im Chemiedreieck, kann der Regionale Planungsverband auch isolierte Teilfortschreibungen des Regionalplans, sogenannte Positivplanungen, beschließen.
Die Vorranggebiete werden in einem mehrstufigen Verfahren ermittelt. Ein wesentliches Auswahlkriterium ist dabei die Windhöffigkeit gemäß Bayerischem Windatlas. Darüber hinaus werden im Rahmen der Aufstellung des Regionalplans verschiedene weitere Kriterien wie z.B. das Landschaftsbild, die Siedlungsabstände oder naturschutzfachliche Belange betrachtet und bei der Flächenausweisung berücksichtigt. Es gibt dabei auch sogenannten Tabukriterien, die dazu führen, dass eine Fläche nicht als Vorranggebiet ausgewiesen werden darf. Dies ersetzt jedoch weder eine umfassende Standortanalyse noch eine qualifizierte Windmessung sowie ein darauf aufbauendes Windgutachten, welche für die finale Beurteilung eines einzelnen Standortes einer Windenergieanlage unverzichtbar sind.
Im Rahmen der Aufstellung des regionalen Steuerungskonzeptes wird ein umfassendes Beteiligungsverfahren durchgeführt, in dem sich auch die betroffenen Kreise und Gemeinde äußern können. Die eingegangenen Stellungnahmen werden im Verfahren berücksichtigt. Ein Vetorecht haben die Gemeinden allerdings nicht. Die Regionalen Planungsverbände beschließen die Steuerungskonzepte in eigener Verantwortung.
Sogenannte Tabukriterien sind zwingende tatsächliche oder rechtliche Gründe, die einer Eignung als Vorranggebiet für die Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen. Die Tabukriterien können verschiedene Belange betreffen, z. B. unzureichende Abstände zu Siedlungsflächen, Natur- und Landschaftsschutz, Artenschutz, wasserwirtschaftliche Belange, Forst oder militärische Belange.
Gesetzlich geregelt ist die Zustimmung der Gemeinden im Rahmen einer Baugenehmigung in Artikel 67 Bayerische Bauordnung (BayBO) und § 36 Baugesetzbuch (BauGB). Die Gemeinde kann ihr Einvernehmen nur aus den in § 36 BauGB benannten Gründe versagen. Wird das Einvernehmen rechtswidrig versagt, muss die Genehmigungsbehörde die fehlende Zustimmung ersetzen.
Die Standortsicherungsverträge der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) werden aufgrund eines Beschlusses des Aufsichtsrats der BaySF über die gesetzlichen Vorgaben hinaus nur geschlossen, wenn die Zustimmung der Standortgemeinde zu den geplanten Windenergieanlagen vorliegt. Hierbei handelt es sich also um eine zusätzliche Vorgabe der BaySF. Das bedeutet, dass die Bereitstellung von Staatsforstflächen im Rahmen von wettbewerblichen Auswahlverfahren erst erfolgt, wenn der positive Beschluss des Gemeinderates der Standortgemeinde zu den geplanten Windenergieanlagen vorliegt. Die Akzeptanz der Bürger und Bürgerinnen vor Ort ist essenziell für den weiteren Zubau der Windenergie. Gerade an energieintensiven Industriestandorten ist es aber zur Erreichung der Klimaneutralität unumgänglich, erneuerbare Energien aus- und aufzubauen.
Die Abkehr von fossilen Energieträgern ist ein dringendes Gebot, um dem Klimawandel entgegenzutreten. Der Ausbau der regenerativen Energieerzeugung ist unvermeidbar und führt mitunter zu Beeinträchtigungen der Bevölkerung. Diese Beeinträchtigungen sind jedoch durch strenge gesetzliche Auflagen und aufwändige Genehmigungsverfahren so gering, dass sie einerseits vertretbar sind und andererseits vor allem im Hinblick auf den Nutzen, den die regenerativen Energien uns allen bringen, unumgänglich sind.
Sofern das regionale Flächenziel von 1,1 % der Regionsfläche nicht erreicht werden sollte, sind nach den neuen Vorgaben Windenergieanlagen in der gesamten Region privilegiert. Dies hätte zur Folge, dass ab 31. Dezember 2027 in der Region Windenergieanlagen auch außerhalb eigens ausgewiesener Flächen errichtet werden dürfen.
Wie sicher sind Windenergieanlagen und wie viele Jahre können diese in Betrieb sein? Werden sie nach der Laufzeit abgebaut? Auf dieser Seite bekommen Sie Antworten zu Technik, Bau und Betrieb von Windrädern.
Eine Windenergieanlage besteht aus einem Turm mit Generator und Rotorblättern. Trifft Wind auf den Rotor, formt dieser die Strömungsenergie des Windes in Bewegungsenergie um und die Rotorblätter drehen sich. Anschließend wird die Energie an den Generator übertragen, der sie in elektrische Energie umwandelt.
Das hängt natürlich von der Größe der Anlage und den Windverhältnissen ab. Moderne Windenergieanlagen haben eine installierte Leistung von 6 MW. Nach einer Abschätzung des Bundesverbands Windenergie kann bei den in Bayern üblichen Windverhältnissen für moderne Anlagen mit ca. 2.000 Volllaststunden gerechnet werden. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Jahresertrag von 12.000 MWh, Strom für ca. 3.700 Durchschnitts-Haushalte (gemittelter Jahresstromverbrauch von 3.200 kWh). Die Durchschnittswerte der bestehenden Windenergieanlagen in Bayern liegen bei 2,3 MW installierter Leistung und 1.500 Volllaststunden, was einem Jahresertrag von 3.450 MWh und damit Strom für ca. 1.100 Durchschnittshaushalte entspricht.
Hohe Standards für Bau und Betrieb und optimierte Wartungsintervalle gewährleisten eine technische Verfügbarkeit der Anlagen von 98 % und eine Betriebsphase von bis zu 30 Jahren. Windenergieanlagen werden vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) typengeprüft und genehmigt. Es gibt eine unabhängige Bauüberwachung während des Baus sowie eine erneute Abnahme aller sicherheitsrelevanten Komponenten bei Inbetriebnahme. Wartungsverträge mit dem Anlagenhersteller und ein eigenes Betriebsführungsteam ermöglichen laufende Kontrollen und die Optimierung im Betrieb. Alle zwei bis vier Jahre finden zusätzliche Sicherheitsprüfungen und ordnungsgemäße Wartungen in der Betriebsphase statt.
Windenergieanlagen werden regelmäßig durch den Anlagenhersteller gewartet. Zusätzlich werden die Sicherheitseinrichtungen (z. B. Befahranlage, Abseilgeräte) geprüft. Darüber hinaus gibt es jährliche Inspektionen durch die Betriebsführung. Eine 24/7-Überwachung erfolgt durch den Hersteller und die Betriebsführung. Bei Störungen der Anlage wird kurzfristig ein Serviceeinsatz zur Fehlerbehebung durchgeführt.
Das Risiko, dass eine Windenergieanlage in Brand gerät, liegt statistisch bei 0,01 bis 0,04 %. Für jede genehmigte Windenergieanlage muss ein Brandschutzkonzept erarbeitet werden. Technisch werden moderne Sicherheitsvorkehrungen umgesetzt wie Blitzschutz, Rauchmelder, Lichtbogendetektoren, Temperatursensoren und Schaltanlagenschutzrelais. Im Konzept finden auch örtliche Gegebenheiten Eingang, z. B. zu Rettungswegen und Löschwasserbereitstellung. Aufgrund der hohen Sicherheitsstandards beträgt die Haftpflicht-Versicherungsprämie nur rund 60 Euro pro Jahr und Anlage.
Die Lebensdauer einer modernen Windenergieanlage beträgt bis zu 30 Jahre.
Nach Ablauf der Betriebszeit wird jede Windenergieanlage inklusive des Fundaments zurückgebaut. Entsprechende Rückbauverpflichtungen und finanzielle Sicherheiten sind in den Pachtverträgen sowie im Genehmigungsbescheid geregelt. Dabei wird die Fläche in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt und Großteile der Anlagen werden wiederverwendet. Das Fundament wird beim Rückbau beispielsweise mit Hilfe eines Hydraulikmeißels aufgebrochen und entsorgt. Kabel und Trafohäuschen werden ebenfalls entfernt. Der Boden wird anschließend in den vorherigen Zustand zurückversetzt.
Teilweise gibt es Zweitmärkte im Ausland, in denen die Windenergieanlagen wieder aufgebaut werden. Ist dies nicht möglich, werden die Materialien recycelt. Für fast alle in einer Windkraftanlage verwendeten Materialien existieren geeignete Entsorgungswege, wodurch derzeit eine Recyclingquote von 80 bis 90 Prozent erreicht werden kann. Eine Ausnahme bildet die Rotorblattentsorgung. Hierbei besteht weiter Optimierungsbedarf nach einer ökonomisch und ökologisch noch sinnvolleren Verwertung.
Die Genehmigungsbehörde setzt im Rahmen des BImSchG-Verfahrens die Höhe einer Rückbaubürgschaft fest, die bei aktuellen Projekten bei etwa 200.000 Euro pro Windenergieanlage liegt. Den Abbruchkosten stehen dabei Erlösmöglichkeiten durch den Verkauf und die Weiterverarbeitung der recyclingfähigen Baustoffe (etwa 90 Prozent) gegenüber.
Manchmal stehen Windenergieanlagen still, obwohl Wind weht. In diesen Fällen wurden sie vorübergehend abgeschaltet. Die Gründe dafür können sehr unterschiedlich sein.
Sicherheitsmaßnahmen bei sehr starkem Wind:
Bei sehr starkem Wind (Sturm) muss die Anlage aus Schutz vor Beschädigung abgestellt werden.
Natur- und Anwohnerschutz:
Abhängig von Standort und Jahreszeit kann eine Abschaltung aus Naturschutzgründen erfolgen: Manche Anlagen unterliegen im Betrieb gewissen Naturschutzauflagen. Zum Beispiel müssen sie zu bestimmten Tages- oder Brutzeiten abgeschaltet werden, um windkraftsensible Arten (Vögel, Fledermäuse) zu schützen. Auch während des Vogelzuges kann eine Abschaltung angeordnet werden.
Es kann auch vorkommen, dass Anlagen aus Immissionsschutzgründen (Licht, Lärm) stillstehen, um beispielsweise zu verhindern, dass der rotierende Schatten zu lange und zu oft auf naheliegende Wohnhäuser fällt oder dass nachts die Lärmbelästigung zu hoch ist.
Sicherung der Netzstabilität:
Gerade in Norddeutschland kommt es häufig zur vorübergehenden Abschaltung von Windenergieanlagen, wenn in der Region zu viel Strom verfügbar ist. Um das Stromnetz vor Überlast zu schützen, müssen dann Kraftwerke abgeregelt werden, was auch Windenergieanlagen betreffen kann. Zu beachten ist: Eine Abschaltung von Windenergieanlagen ist nur dann erlaubt, wenn das Netz bereits durch Strom aus erneuerbaren Energien belegt ist. Allgemein bieten erneuerbare Energien-Anlagen den Vorteil, dass sie sich sehr einfach und schnell (binnen Minuten) abregeln lassen, während das Herunterfahren von Atom- und Braunkohlekraftwerken sehr langsam (Stunden bis Tage) erfolgt.
Arbeiten an der Windenergieanlage:
Selbstverständlich können auch Wartungsarbeiten, technische Defekte oder Bauarbeiten (auch am Netzanschluss eines Windparks) dazu führen, dass Windenergieanlagen vorübergehend stillstehen, bis die Arbeiten erledigt sind.
Technik: Wie werden Windräder abgeschaltet?
Um Windräder in der Stromproduktion zu drosseln oder abzuschalten, wird in der Regel das „Pitch-System“ angewendet. Hier werden die Rotorblätter aus dem Wind gedreht. Im Regelbetrieb dient dies der Leistungsbegrenzung bis hin zum kompletten Stillstand. In der Regel werden alle Rotorblätter gleichzeitig verstellt. Für das sichere Herunterfahren der Anlage aus allen Zuständen reicht prinzipiell das Verstellen von nur einem Rotorblatt, das in die Fahnenposition (Position in Richtung des Windes) gebracht wird.
Was wird getan, damit Windenergieanlagen Mensch und Natur nicht gefährden? Wie werden die Vögel geschützt? Hier finden Sie Antworten zu den Auswirkungen der Windenergienutzung auf Natur und Umwelt.
Bei Windenergie-Vorhaben werden die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft sowohl auf planerischer Ebene wie auch im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens geprüft, um sicherzustellen, dass die Errichtung und der Betrieb der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 Absatz 1 BImSchG verursachen. Wesentliche natur- und artenschutzfachliche Gutachten im Zuge eines bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrags sind:
In Windenergiegebieten, die umweltfachlich bereits vorgeprüft sind, gelten aktuell Ausnahmeregelungen bezüglich des Artenschutzes und der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Wie alle Bauprojekte stellen auch Windenergieanlagen einen Eingriff in die Natur und Landschaft dar. Für die Eingriffe in das Landschaftsbild leisten die Betreiber von Windenergieanlagen Ersatzzahlungen, die für Maßnahmen des Naturschutzes und für die Landschaftspflege vor Ort zu verwenden sind. Die Attraktivität einer Landschaft wird von Menschen subjektiv beurteilt. Windenergieanlagen und die damit einhergehenden Landschaftsveränderungen werden inzwischen von vielen Bürgern als Ausdruck des ökosozialen Fortschritts und damit positiv wahrgenommen. Ende 2023 waren in Bayern rund 1.150 Windenergieanlagen installiert. Um die Ausbauziele zu erreichen, werden Flächen für Windenergie benötigt. Naturdenkmäler und wertvolle, prägende Landschaften werden dabei ausgespart. Je höher eine Windenergieanlage ist, desto mehr Strom wird erzeugt. Heutige Anlagen erreichen mit den Rotorblättern eine Gesamtanlagenhöhe von bis zu 285 m. Sie erzeugen damit etwa die drei- bis vierfache Menge an Strom am selben Standort wie die Anlagen noch vor 10 Jahren. Durch größere Rotordurchmesser drehen sich die Anlagen zudem langsamer (weniger Umdrehungen pro Minute) und der Gesamteindruck erscheint dadurch ruhiger. Wenn Sie wissen möchten, wie eine geplante Windenergieanlage in der Landschaft bei Ihnen zu Hause konkret aussehen würde, können Sie die kostenfreie 3D-Analyse nutzen.
Der Umgang mit besonders geschützten Arten ist in Deutschland im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt. Alle relevanten Vorgaben finden Sie transparent und für jeden einsehbar auf der Themenplattform Windenergie im Energie-Atlas Bayern. Bei der Wahl der Standorte für Windenergieanlagen bleiben strenggeschützte Naturschutzgebiete und bedeutende Vogelbrut- und Rastgebiete grundsätzlich außen vor. Durch die Ausweisung von Windgebieten und auf die jeweiligen Situationen zugeschnittene Maßnahmenpakete kann das Gefährdungsrisiko gesenkt werden, wodurch eine Vereinbarkeit von Windenergie und dem Schutz der Avifauna entsteht. Bei hoher Flugaktivität können die Windenergieanlagen anhand definierter Abschalt-Algorithmen außer Betrieb gesetzt werden. Kamerabasierte Abschaltvorrichtungen werden derzeit erfolgreich getestet und können noch mehr zur Vereinbarkeit von Windenergie und Artenschutz beitragen. Artenschutz und Klimaschutz durch Windenergieanlagen gehen miteinander einher: Langfristig trägt die Windenergie zum Erhalt stabiler Ökosysteme und damit zum Artenschutz bei.
Ja, Windenergieanlagen können die bodennahen Luftschichten, das sogenannte Mikroklima, nachts teilweise verändern. Dies passiert, da die bodennahen Luftschichten kälter und feuchter sind als die Luftschichten auf Höhe der Rotoren von Windenergieanlagen. Die Durchmischung der Luftschichten durch die Rotorblätter führt dazu, dass kalte, feuchte Luft nach oben steigt und warme, trockene Luft nach unten gedrückt wird. Folglich steigt die mikroklimatische Temperatur nachts minimal an. Gut zu wissen: In der Wissenschaft herrscht Konsens darüber, dass die vorübergehende nächtliche Erwärmung durch Windenergieanlagen keinen Einfluss auf die globale Klimaerwärmung hat, da nur verschiedene Luftschichten durchmischt und keine Treibhausgase emittiert werden.
Sind Windenergieanlagen laut und ist Infraschall eigentlich gesundheitsschädlich? Welche Regelungen gibt es, um Anwohner vor Schattenwurf zu schützen? Hier finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen. Eine kompakte Übersicht stellt auch das Landesamt für Gesundheit mit der Broschüre „Windenergieanlagen, Infraschall und Gesundheit“ zur Verfügung.
Der Ausbau erneuerbarer Energien trägt wesentlich zur Einsparung von CO2 bei. Indem fossile Energieträger wie Braunkohle durch erneuerbare ersetzt werden, sinken die Treibhausgasemissionen bei der Energieerzeugung für unseren Strom. Insgesamt konnten im Jahr 2022 in Deutschland rund 232 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden – davon entfallen rund 95 Millionen Tonnen (entspricht 41 Prozent) und damit der größte Teil auf die Windkraft. Heruntergebrochen auf eine moderne Windenergieanlage, lässt sich sagen, dass sie etwa 10.000 Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr vermeidet. Das entspricht dem individuellen, jährlichen CO2-Verbrauch von 1.000 Personen oder neun Langstreckenflügen hin- und zurück. So viel CO2 können sonst nur 800.000 Bäume kompensieren. Zudem amortisiert sich eine Windenergieanlage energetisch bereits im ersten Jahr ihres Betriebs. Dies bedeutet, sie spart in diesem Zeitraum mehr CO2 ein, als für ihre Fertigung, den Bau und Betrieb der Anlage anfällt.
Von Windenergieanlagen gehen Betriebsgeräusche aus. Abhängig von der Windstärke erzeugen vor allem Luftverwirbelungen an den Rotorblättern, aber auch Getriebe und Generator der Anlage Geräusche. Jede Windenergieanlage muss erst nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden. Bei einer Überschreitung der vorgegebenen Immissionsrichtwerte ist die Anlage nicht genehmigungsfähig. Die prognostizierten Lärmimmissionen sind dabei nach der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) zu beurteilen. So weist die TA Lärm nachts beispielsweise einen Immissionsrichtwert in allgemeinen Wohngebieten von 40 dB(A) aus. Unter der Annahme eines Schallleistungspegels der Windenergieanlage von 107 dB(A) – dies entspricht der Lautstärke eines Baggers – sind in 1.000 m Entfernung noch ca. 38 dB(A) zu hören, was der Lautstärke bei Regen entspricht. Damit ist der Geräuschpegel in mehreren hundert Metern Entfernung bei Wind nicht mehr von den natürlichen Hintergrundgeräuschen, wie z. B. Blätterrauschen, zu unterscheiden. Meist bieten moderne Anlagen zudem schallreduzierte Betriebsmodi an. Damit können die Schallemissionen – unter gewissen Ertragseinbußen – beispielsweise nachts reduziert werden. Es ist aber nicht auszuschließen, dass trotz der Einhaltung der TA Lärm-Richtwerte Windenergieanlagen zu hören sind.
Die Beurteilung einer möglichen (erheblichen) Belästigung durch Schall im Einwirkungsbereich einer Anlage erfolgt grundsätzlich am Immissionsort, d. h. an dem Ort bzw. den Orten, an dem bzw. denen der Schall eine Belästigung darstellen könnte (z. B. angrenzende Siedlung). Diese Orte werden durch eine Ortsbegehung des Gutachters und in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden ausgewählt. Im Hinblick auf die vorgegebenen Immissionsrichtwerte (TA Lärm) werden auch unterschiedliche Gebietsfestsetzungen (u. a. Industrie-, Gewerbe-, Misch-, allgemeines Wohn-, reines Wohn- und Kurgebiet) sowie mögliche Vorbelastungen berücksichtigt.
Infraschall ist tieffrequenter, nicht hörbarer Schall, der für den Menschen nur bei sehr hohen Schalldruckpegeln überhaupt wahrnehmbar ist. Infraschallquellen können natürlicher oder technischer Natur sein, z. B. Meeresbrandung, Klimaanlagen, Autos, Heizung, Waschmaschine, windumströmte Bäume oder Häuser. Infraschall entsteht bei Windenergieanlagen durch Vibrationen in den Rotoren und im Turm. Schädliche Umwelteinwirkungen durch Infraschall von Windenergieanlagen konnten bisher nicht durch wissenschaftliche Untersuchungen belegt werden. Bei Messungen im Abstand von 250 m zu Windenergieanlagen wurden keine erheblichen Belästigungen im Infraschallbereich festgestellt.
https://www.energieatlas.bayern.de/sites/default/files/infraschall_stmgp.pdf
Das Thema Schattenwurf wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens einer Windenergieanlage umfassend seitens unabhängiger Gutachter geprüft. Die sogenannten bewegten Schatten, die durch sich drehende Rotorblätter entstehen, fallen unter den Begriff der Immissionen des § 3 Absatz 2 BImSchG. Ein Gutachter erstellt Schattenwurfprognosen für die nächstgelegenen Wohnhäuser und berücksichtigt dabei z. B. Topografie, Bebauung und Baumhöhen. Sobald die gesetzlichen Vorgaben für Schlagschatten überschritten werden, kann der Anlagenbetreiber eine Abschaltautomatik der Windenergieanlage einsetzen, sodass die tatsächliche Beschattungsdauer begrenzt wird. Gesetzlich gilt, dass kein Anwohner mehr als 30 Minuten täglich und 30 Stunden jährlich einem periodischen Schattenwurf ausgesetzt sein darf.
Durch sich drehende Rotorblätter entstehende periodische Lichtreflexionen sind bekannt als Disco-Effekt. Der Disco-Effekt stellt heutzutage aufgrund der matten Beschichtung der Anlagen kein Problem mehr dar und bedarf keiner weiteren Prüfung.
Das Luftverkehrsrecht in Deutschland schreibt eine Beleuchtung der Anlagen, eine sogenannte Nachtkennzeichnung, vor, damit es in der Dunkelheit nicht zu Kollisionen mit Luftfahrzeugen kommt. Ab dem 1. Januar 2025 sind Anlagenbetreiber gesetzlich verpflichtet, beim Bau neuer Anlagen eine „bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung“ zu implementieren. Dies bedeutet, dass die Anlagen nicht mehr durchgängig nachts blinken, sondern nur dann, wenn sich ein Flugobjekt nähert. Für Anlagen im Bestand, die ab Januar 2006 ans Netz gingen, gilt, dass jene ebenfalls dahingehend nachgerüstet werden müssen. In Ausnahmefällen, z. B. in der Nähe von Fluglandeplätzen, kann jedoch davon abgesehen werden. Geregelt ist die „bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung“ von Windenergieanlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023).
Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wird sichergestellt, dass Windenergieanlagen so errichtet und betrieben werden, dass Menschen nicht von Eiswurf oder Eisfall gefährdet werden. Konkret ist beispielsweise geregelt, welche Abstände zu Verkehrswegen und Gebäuden eingehalten werden müssen. Außerdem führen spezialisierte Unternehmen sogenannte Eisfall- und Risikoanalysen durch und erstellen gutachterliche Stellungnahmen.
In den Schaltanlagen von Windenergieanlagen, die bereits in Betrieb sind, kann das Treibhausgas Schwefelhexafluorid (SF6) enthalten sein. Aufgrund seiner Kompaktheit stellt es ein sehr geeignetes Isoliermittel für Schaltanlagen wie solche in Windenergieanlagen dar. Es befindet sich in einem abgeschlossenen System, dennoch können geringe Mengen – bei einer Mittelspannungsanlage pro Jahr rund 0,1 % der verwendeten SF6-Menge – in die Atmosphäre gelangen. SF6 steckt nicht nur in den Schaltanlagen sich in Betrieb befindlicher Windenergieanlagen, sondern in vielen anderen installierten Mittelspannungsschaltanlagen – im Prinzip überall dort, wo Strom verteilt wird. Mittlerweile bieten Hersteller für alle Spannungsbereiche, auch für Windenergie, SF6-freie Anlagen an. Für öffentliche Bauten in Deutschland schreibt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) bei Ausschreibungen öffentlicher Aufträge bereits jetzt die bevorzugte Beschaffung SF6-freier Mittelspannungsschaltanlagen vor. Die EU-Verordnung 2024/573 über fluorierte Treibhausgase verbietet (mit wenigen Ausnahmen) zudem ab dem Jahr 2035 die Verwendung von SF6 für die Instandhaltung oder Wartung elektrischer Schaltanlagen. Die Verordnung ist am 11. März 2024 in Kraft getreten. Beim Rückbau von WEA darf die Rückgewinnung des in den Schaltanlagen von Windenergieanlagen enthaltenen Schwefelhexafluorid ausschließlich durch zertifiziertes Personal erfolgen, um sicherzustellen, dass es nach den geltenden Vorschriften fachgerecht abgesaugt und recycelt oder entsorgt wird.
FRAGEN ZUM BÜRGERWINDPARK „LANGE MEILE SÜD“
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Am 16. November 2024 fand der Windmarkt im Veranstaltungssaal am Hasenberg statt, bei dem zahlreiche Bürgerinnen und Bürger teilnahmen. Die Veranstaltung bot eine hervorragende Gelegenheit, sich umfassend über das Thema Windkraft zu informieren und miteinander auszutauschen. Fachleute, Vereine und Verbände standen bereit, um Fragen zu beantworten und verschiedene Perspektiven zu präsentieren. Ein herzlicher Dank gilt auch den zahlreichen Ausstellern, die mit ihrem Engagement und Wissen zum Gelingen des Windmarkts beigetragen haben. Der Tag war geprägt von regem Interesse und einem offenen Dialog über die Windenergie.
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Die Messung erfolgt durch ein sogenanntes LiDAR-Messgerät. Ein am Boden fixiertes Messgerät sendet Laserstrahlen in die Atmosphäre ab und durch Reflexion der Strahlen an Aerosolen (Staubpartikel etc.) wird die Laufzeit und Frequenzänderung (Doppler-Effekt) gemessen. Dadurch lassen sich die Windgeschwindigkeit und Richtung bestimmen.
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Ebermannstadt
We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to