Die Stadt Ebermannstadt, die Gemeinde Unterleinleiter und der Markt Wiesenttal erstellen einen gemeinsamen Wärmeplan
Die kommunale Wärmeplanung ist laut Wärmeplanungsgesetz vom 20. Dezember 2023 Pflichtaufgabe für alle Städte und Gemeinden. Spätestens bis 2028 muss die letzte Kommune in Deutschland einen Wärmeplan aufgestellt haben. Die Stadt Ebermannstadt, die Gemeinde Unterleinleiter und der Markt Wiesenttal bereiten sich gemeinsam als Konvoi bereits frühzeitig auf dieses Erfordernis vor und werden im Jahr 2026 einen solchen Wärmeplan für das Gebiet erstellen. Wichtig: Aus dem Wärmeplan gehen für die Bürgerinnen und Bürger keine Verpflichtungen hervor. Der Wärmeplan kann jedoch in Zukunft Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger und Gebäudeeigentümer mit sich bringen.
Im Rahmen des kommunalen Wärmeplans wird das Gebiet der drei Kommunen dahingehend untersucht, wo in Zukunft möglicherweise ein Wärmenetz errichtet werden kann. Weiterhin soll der Frage nachgegangen werden, ob Wasserstoff zukünftig eine Rolle in der Versorgung des Gebiets spielen wird, und falls ja, wo dies der Fall sein könnte. Der Wärmeplan soll auch darauf vorbereiten, dass ab spätestens 2028 nur noch neue Heizungen eingebaut werden dürfen, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen, und aufzeigen, welche Möglichkeiten sich hier anbieten.
Im Rahmen der Erstellung des Wärmeplans müssen für das ganze Gebiet der drei Kommunen Untersuchungen zum Gebäudebestand und den vorhandenen Heizungsanlagen durchgeführt werden. Hierzu werden die Energieversorgungsunternehmen befragt und Daten vom Landesamt für Statistik eingeholt. Aber auch das Baualter und der Sanierungsstand der Gebäude spielen eine wichtige Rolle als Anhaltspunkte für den Energieverbrauch.
Die Kommunen haben hierfür mit der EVF – Energievision Franken GmbH ein erfahrenes und spezialisiertes Planungsbüro beauftragt, das den Wärmeplan zusammen mit den beteiligten Kommunen aufstellen wird. Die Datenaufnahme findet ausschließlich ohne Einbindung persönlicher Gespräche statt. Bürgerinnen und Bürger müssen wegen der Erstellung des Wärmeplans niemandem die Tür öffnen und niemandem Auskunft geben. Wenn dies verlangt wird, bitte nicht darauf eingehen, die Person nicht herein lassen und die zuständige Gemeindeverwaltung informieren.
Aus dem Wärmeplan gehen keine Verpflichtungen für die Bürgerinnen und Bürger hervor. Im Gegenteil: Der Wärmeplan kann in Zukunft Erleichterungen mit sich bringen und ein fundiertes Konzept für die nachhaltige zukünftige Wärmeversorgung des Gebietes darstellen.
Grundsätzlich dient der Wärmeplan den Bürgerinnen und Bürgern bei der Entscheidungsfindung, indem er zwischen netzgebundener und dezentraler Versorgung unterscheidet. Wenn die Kommune in ihrem Wärmeplan ein Gebiet für eine zentrale (netzgebundene) Wärmeversorgung festlegt, können die dortigen Bürgerinnen und Bürger vorübergehend von den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes befreit sein.
Alle Fragen und Information zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie hier.
Zeitplan und Chronologie
Zeitplan und Chronologie des kommunalen Wärmeplans für den Konvoi Ebermannstadt
Zeitpunkt
Gegenstand
Februar 2025 – Mai 2025
Vorabanalyse zur interkommunalen Wärmeplanung für den Landkreis Forchheim Der Landkreis Forchheim beauftragt die Energievision Franken GmbH mit der Erstellung einer Vorabanalyse zur interkommunalen Wärmeplanung (Kurz-ENP). Auf Grundlage der durchgeführten Analysen wird empfohlen, für die Kommunen Ebermannstadt, Unterleinleiter und Wiesenttal einen gemeinsamen Wärmeplan mit der Bezeichnung „Konvoi Ebermannstadt“ zu erstellen
November 2025
Beauftragung Die Stadt Ebermannstadt beauftragt die Energievision Franken GmbH mit der Durchführung des Wärmeplans für den Konvoi Ebermannstadt
20.01.2026
Auftaktveranstaltung Die Energievision Franken informiert im Rahmen einer Steuerungsgruppensitzung über die Grundzüge der kommunalen Wärmeplanung
Februar 2026 – April 2026
Dateneinholung und Erstellen Eignungsprüfung Für die Erstellung des Wärmeplans sind eine Vielzahl von Daten notwendig. Diese werden bei verschiedenen Stellen eingeholt. Ebenfalls wird in diesem Zeitraum eine erste Analyse des Gebiets in Form der Eignungsprüfung durchgeführt.
Erstellen Potenzialanalyse Die Potenziale zur Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energien werden untersucht und aufbereitet
Juni/Juli 2026
1. Öffentlichkeitsveranstaltung Information der Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Projektstand, rechtliche Grundlagen des Wärmeplans und Handlungsoptionen für Bürgerinnen und Bürger
Erstellen Zielszenario und Umsetzungsstrategie Die zukünftige Wärmeversorgung wird für das untersuchte Gebiet skizziert. Weiter werden mögliche Instrumente zur Umsetzung des Wärmeplans erstellt.
Oktober 2026
4. Steuerungsgruppensitzung Thema: Zielszenario und Umsetzungsstrategie
Oktober 2026 – Dezember 2026
Erstellen der Entwurfsfassung des Wärmeplans Alle bisherigen Ergebnisse werden im Wärmeplan zusammengetragen, aufbereitet und abgestimmt
Dezember 2026
Ergebnispräsentation
Dezember 2026 – Januar 2027
Erstellen des Endberichts Anmerkungen werden in den Wärmeplan eingearbeitet und der Endbericht erstellt
Januar 2027
2. Öffentlichkeitsveranstaltung Vorstellung des Wärmeplans für Bürgerinnen und Bürger, Erläuterung der rechtlichen Lage und Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger
Ergebnisse der Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung ist ein erster Schritt der kommunalen Wärmeplanung. Ziel ist es, innerhalb des beplanten Gebiets jene Teilgebiete zu identifizieren, die sich für eine vertiefte Betrachtung im Rahmen der Wärmeplanung eignen. Als beplantes Gebiet gilt der räumliche Geltungsbereich des Wärmeplans – im vorliegenden Fall das Gebiet der Stadt Ebermannstadt, der Gemeinde Unterleinleiter und des Marktes Wiesenttal.
Das vollständige Dokument zur Eignungsprüfung sowie die Tabelle mit den Ergebnissen finden Sie hier.
Kontakt & Ansprechpartner
Tanja Singer
Baurecht, Straßen- und Wegerecht, kommunale Wärmeplanung
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