Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung

Die Stadt Ebermannstadt, die Gemeinde Unterleinleiter und der Markt Wiesenttal erstellen einen gemeinsamen Wärmeplan

Die kommunale Wärmeplanung ist laut Wärmeplanungsgesetz vom 20. Dezember 2023 Pflichtaufgabe für alle Städte und Gemeinden. Spätestens bis 2028 muss die letzte Kommune in Deutschland einen Wärmeplan aufgestellt haben. Die Stadt Ebermannstadt, die Gemeinde Unterleinleiter und der Markt Wiesenttal bereiten sich gemeinsam als Konvoi bereits frühzeitig auf dieses Erfordernis vor und werden im Jahr 2026 einen solchen Wärmeplan für das Gebiet erstellen. Wichtig: Aus dem Wärmeplan gehen für die Bürgerinnen und Bürger keine Verpflichtungen hervor. Der Wärmeplan kann jedoch in Zukunft Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger und Gebäudeeigentümer mit sich bringen.

Im Rahmen des kommunalen Wärmeplans wird das Gebiet der drei Kommunen dahingehend untersucht, wo in Zukunft möglicherweise ein Wärmenetz errichtet werden kann. Weiterhin soll der Frage nachgegangen werden, ob Wasserstoff zukünftig eine Rolle in der Versorgung des Gebiets spielen wird, und falls ja, wo dies der Fall sein könnte. Der Wärmeplan soll auch darauf vorbereiten, dass ab spätestens 2028 nur noch neue Heizungen eingebaut werden dürfen, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen, und aufzeigen, welche Möglichkeiten sich hier anbieten.

Im Rahmen der Erstellung des Wärmeplans müssen für das ganze Gebiet der drei Kommunen Untersuchungen zum Gebäudebestand und den vorhandenen Heizungsanlagen durchgeführt werden. Hierzu werden die Energieversorgungsunternehmen befragt und Daten vom Landesamt für Statistik eingeholt. Aber auch das Baualter und der Sanierungsstand der Gebäude spielen eine wichtige Rolle als Anhaltspunkte für den Energieverbrauch.

Die Kommunen haben hierfür mit der EVF – Energievision Franken GmbH ein erfahrenes und spezialisiertes Planungsbüro beauftragt, das den Wärmeplan zusammen mit den beteiligten Kommunen aufstellen wird. Die Datenaufnahme findet ausschließlich ohne Einbindung persönlicher Gespräche statt. Bürgerinnen und Bürger müssen wegen der Erstellung des Wärmeplans niemandem die Tür öffnen und niemandem Auskunft geben. Wenn dies verlangt wird, bitte nicht darauf eingehen, die Person nicht herein lassen und die zuständige Gemeindeverwaltung informieren.

Aus dem Wärmeplan gehen keine Verpflichtungen für die Bürgerinnen und Bürger hervor. Im Gegenteil: Der Wärmeplan kann in Zukunft Erleichterungen mit sich bringen und ein fundiertes Konzept für die nachhaltige zukünftige Wärmeversorgung des Gebietes darstellen.

Grundsätzlich dient der Wärmeplan den Bürgerinnen und Bürgern bei der Entscheidungsfindung, indem er zwischen netzgebundener und dezentraler Versorgung unterscheidet. Wenn die Kommune in ihrem Wärmeplan ein Gebiet für eine zentrale (netzgebundene) Wärmeversorgung festlegt, können die dortigen Bürgerinnen und Bürger vorübergehend von den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes befreit sein.

Kontakt

Tanja Singer

Baurecht, Straßen- und Wegerecht, kommunale Wärmeplanung
Telefonnummer:
09194 506 32