Kommunalwahl 2026

Kommunalwahl 2026

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am Sonntag, den 8. März 2026, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Auch in Ebermannstadt sind Sie an diesem Tag aufgerufen, über die Zusammensetzung des Stadtrats sowie über das Amt der 1. Bürgermeisterin oder des 1. Bürgermeisters abzustimmen. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie mit, wie sich die Zukunft unserer Stadt in den kommenden sechs Jahren gestalten wird. Eine eventuelle Stichwahl, etwa für das Bürgermeisteramt, würde am Sonntag, den 22. März 2026, stattfinden.


Bekanntmachungen

Für die Wahlen im März 2026 sind verschiedene Bekanntmachungen zu veröffentlichen. Die dabei einzuhaltenden Termine fallen nicht immer mit den Erscheinungsterminen des Mitteilungsblattes zusammen. Aus diesem Grund erfolgen die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt und der Wahlleiter gemäß § 98 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) ausschließlich durch öffentlichen Anschlag am Rathaus, Franz- Dörrzapf-Str. 10, Ebermannstadt im Schaukasten Eingangsbereich und direkt an der Bahnhofstraße neben der Druckerei Waltenberger zwischen den Hausnummern 3 und 5.

Die örtlichen Tageszeitungen werden jeweils rechtzeitig informiert, wann eine Bekanntmachung angeschlagen wird. Außerdem werden die Bekanntmachungen und weitere Informationen zur Kommunalwahl auf den Webseiten der Mitgliedsgemeinden zur Verfügung gestellt (ebermannstadt.de und unterleinleiter.de).

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten

Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).

Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten durch die Einrichtung eines Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich in Verbindung setzen.

Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen

Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Gemeinde als Meldebehörde im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegister über:

Familienname, Vorname, Doktorgrade und Anschriften

von Wahlberechtigten erteilen, die nach ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zugeordnet werden (sog. Gruppenauskunft).

Die davon betroffenen Personen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Dieser Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.

Die Gemeinde bzw. die Meldebehörde darf, falls einer Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, Daten nur in den sechs der Wal oder Abstimmung vorausgehenden Monaten übermitteln.

Bei Fragen zur Wahl können Sie sich jederzeit an den bestellten Wahlleiter Andreas Kirchner wenden.


Briefwahl

Die Stimmabgabe per Briefwahl ist möglich. Die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab dem 16. Februar ausgestellt bzw. versendet. Hierfür sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Beantragung der Briefwahlunterlagen
  2. Ausfüllen des Stimmzettel
  3. Rechtzeitiges Absenden des Wahlbriefs oder Einwurf im Rathaus

Für die Briefwahl gelten die gleichen Regeln wie für die Stimmabgabe im Wahllokal.

Hier Briefwahl über das Bürgerserviceportal beantragen.


Wahlhelfer

Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Die Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt sucht interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bei anstehenden Wahlen aktiv als Wahlhelfer/innen in einem der derzeit 17 Wahllokalen mitarbeiten möchten.

Die nächste Wahl ist die Kommunalwahl am 8. März 2026.

Ohne das Mitwirken von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern wäre die Durchführung einer Wahl nicht möglich. Wir möchten uns bereits im Voraus für die tatkräftige Unterstützung und Ihr Engagement bedanken.

Alle Wahlhelfer/ innen werden rechtzeitig vor dem Wahltag auf Ihren Einsatz vorbereitet und erhalten ein Erfrischungsgeld sowie Verpflegung vor Ort.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • die deutsche Sprache beherrschen
  • seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein

Welche Aufgaben und Tätigkeiten werden ausgeführt?

  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurnen
  • Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
  • Auszählung der Stimmzettel

Je nach Eignung und persönlicher Neigung können Sie eingesetzt werden als:

  • (stellvertretende/r) Wahlvorsteher/in
  • (stellvertretende/r) Schriftführer/in
  • Beisitzer/in

Bei Interesse melden Sie sich gerne bei Herrn Dorsch (Tel. 09194/506-60), Frau Schüpferling (Tel. 09194/506-61) oder per E-Mail wahl@ebermannstadt.de.

Wir freuen uns auf tatkräftige Unterstützung.


FAQ zur Kommunalwahl 2026

Was ist die Kommunalwahl?

Bei der Kommunalwahl wählen die Bürgerinnen und Bürger alle sechs Jahre ihre kommunalen
Vertreterinnen und Vertreter. In Ebermannstadt werden dabei die Bürgermeisterin bzw. der
Bürgermeister sowie der Stadtrat gewählt. Diese Gremien entscheiden über viele Themen des
täglichen Lebens, bspw. über Straßen, Schulen, Kinderbetreuung, Feuerwehr, Vereine oder
Freizeitangebote.

Was wird bei der Kommunalwahl gewählt?

Bei der Kommunalwahl in Ebermannstadt finden zwei Wahlen statt:

  • die Stadtratswahl
  • die Bürgermeisterwahl

Beide Wahlen werden am selben Wahltag durchgeführt, aber getrennt ausgewertet.

Wie funktioniert die Bürgermeisterwahl?

Die Bürgermeisterwahl ist eine Direktwahl. Jede wahlberechtigte Person verfügt über eine Stimme.
Gewählt ist, wer mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen erhält. Erreicht keine Person diese Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidierenden mit den meisten Stimmen statt.

Wie viele Mitglieder hat der Stadtrat in Ebermannstadt?

Der Stadtrat der Stadt Ebermannstadt besteht aus 20 gewählten Mitgliedern. Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister gehört dem Stadtrat zusätzlich als stimmberechtigter Vorsitz an.

Wie viele Stimmen stehen bei der Stadtratswahl zur Verfügung?

Bei der Stadtratswahl stehen 20 Stimmen zur Verfügung. Diese Anzahl entspricht der Zahl der zu wählenden Stadtratsmitglieder. Die Stimmen können frei verteilt werden.

Wie können die Stimmen bei der Stadtratswahl abgegeben werden?

Bei der Stadtratswahl gibt es drei Möglichkeiten der Stimmabgabe:

Listenwahl
Bei der Listenwahl wird ein Kreuz bei einer kompletten Liste gesetzt.
Alle 20 Stimmen werden dieser Liste zugeordnet und automatisch von oben nach unten auf
die Kandidierenden verteilt.

„Kumulieren“
Kumulieren bedeutet, dass einer einzelnen Kandidatin oder einem einzelnen Kandidaten
mehrere Stimmen gegeben werden können.
Pro Person sind bis zu drei Stimmen zulässig.

„Panaschieren“
Panaschieren bedeutet, dass Kandidierende aus unterschiedlichen Listen gewählt werden
können.
Die Stimmen müssen nicht auf eine einzelne Liste beschränkt werden.

Worauf ist beim Ausfüllen des Stimmzettels zu achten?

Beim Ausfüllen des Stimmzettels ist darauf zu achten, dass:

  • nicht mehr als 20 Stimmen vergeben werden
  • die Markierungen klar und eindeutig gesetzt sind

Es wird empfohlen, die Gesamtzahl der vergebenen Stimmen am Ende zu überprüfen.

Wann ist ein Stimmzettel ungültig?

Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn:

  • mehr als 20 Stimmen vergeben wurden
  • die Markierungen nicht eindeutig sind
  • keine klare Wahlentscheidung erkennbar ist
Wer ist bei der Kommunalwahl wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind Personen, die:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU- Mitgliedstaates besitzen
  • seit mindestens zwei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Ebermannstadt haben

Ist eine Stimmabgabe per Briefwahl möglich?

Ja, die Stimmabgabe per Briefwahl ist möglich. Die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab dem 16. Februar ausgestellt bzw. versendet. Hierfür sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Beantragung der Briefwahlunterlagen
  2. Ausfüllen des Stimmzettel
  3. Rechtzeitiges Absenden des Wahlbriefs oder Einwurf im Rathaus

Für die Briefwahl gelten die gleichen Regeln wie für die Stimmabgabe im Wahllokal.

Hier Briefwahl über das Bürgerserviceportal beantragen.

Warum ist die Kommunalwahl wichtig?

Kommunalpolitik betrifft viele Bereiche des täglichen Lebens, darunter:

  • Verkehr und Straßen
  • Schulen und Kinderbetreuung
  • Feuerwehr und Rettungsdienste
  • Natur- und Grünflächen
  • Vereine, Kultur und Freizeitangebote

Mit der Kommunalwahl wird festgelegt, wie diese Themen in den kommenden sechs Jahren gestaltet
werden.

Was passiert nach der Wahl?

Nach dem Wahltag werden die Stimmen ausgezählt. Die Ergebnisse werden nach der amtlichen Feststellung bekannt gegeben. Sollte bei der Bürgermeisterwahl keine Person mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten, wird eine Stichwahl durchgeführt.


Hier finden Sie die Wahlergebnisse der Kommunalwahl 2020:

Kontakt & Ansprechpartner

Andreas Kirchner

Andreas Kirchner

Geschäftsstellenleiter, Leitung Bauamt
Telefonnummer:
09194 506 80