Bürgerversammlungen

Bürgerbeteiligung in der Stadt Ebermannstadt durch Bürgerversammlungen

Die Bürgerversammlung stellt eine wichtige Möglichkeit zur Beteiligung der Bürger in der Stadt Ebermannstadt dar. Sie dient der Information der Bürger, der Erörterung städtischer Angelegenheiten und der Verabschiedung von Empfehlungen an den Stadtrat.

Gemäß Art. 18 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern ist der erste Bürgermeister verpflichtet, mindestens einmal jährlich, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen. Den Vorsitz in der Bürgerversammlung führt der erste Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. Das Wort kann grundsätzlich nur Bürgern der Stadt Ebermannstadt erteilt werden; Ausnahmen hiervon kann jedoch die Bürgerversammlung beschließen.

Es ist der Bürgermeisterin ein besonderes Anliegen, den Grundsatz der Öffentlichkeit nicht nur zu wahren, sondern darüber hinaus auch keinen interessierten Bürger aufgrund der zumeist kleinräumigen Lokalitäten in den Ortsteilen abweisen zu müssen. Insofern finden die Versammlungen in diesem Jahr in der Stadthalle statt, um die Corona-Sicherheitsmaßnahmen einhalten zu können. Wir bitten um Verständnis.

Hinweise:

Sollten Sie 14 Tage vor der Sitzung Kontakt zu COVID-19-Fällen gehabt haben, können Sie leider nicht an der Versammlung teilnehmen. Der Ausschluss von der Teilnahme gilt auch bei unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere.

Bitte beachten Sie die Hinweise auf einzuhaltende Hygieneregeln vor Ort und tragen Sie in jedem Fall einen Mund-Nasenschutz auf ihrem Weg zum Sitzplatz.

Die Protokolle zu den Bürgerversammlungen finden Sie im Bürgerinfoportal unten.

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Kontakt

Bürgermeisterin Christiane Meyer

Franz-Dörrzapf-Str. 10
91320 Ebermannstadt

Telefon
09194-506-0