Haushaltsplan 2022

Haushaltsplan 2022

Entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung (Art. 64) und der Kommunal-haushaltsverordnung (§ 7) sind im Haushaltsplan die Einnahmen und Ausgaben der Kommune in der Höhe der zu erwartenden und voraussichtlich zu leistenden Beträge veranschlagt. Soweit sie nicht errechenbar waren, wurde ihre Höhe vorsichtig geschätzt.

Der Beachtung der Haushaltsgrundsätze wird im vorliegenden Haushalt Rechnung getragen. Durch den vorgegebenen Finanzrahmen muss bei der Abwicklung des Haushaltes, wie bereits in den Vorjahren, großer Wert auf die Forderung des Art. 61 Abs. 2 Satz 1 GO nach Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gelegt werden.

Der Haushaltsplanentwurf wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Ebermannstadt in der Sitzung vom 21.02.2022 beraten und ergänzt. Der vorliegende Haushaltsplan wurde am 21.03.2022 durch den Stadtrat beschlossen.

Die rechtsaufsichtliche Würdigung durch das Landratsamt Forchheim steht aus. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich auf.

Die im Finanzplan enthaltenen Werte wurden entsprechend den staatlichen Orientierungsdaten und den örtlichen Erfordernissen fortgeschrieben.

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