Veranstaltungsstätten

Veranstaltungsstätten

Stadthalle

Dreifachsporthalle mit Mehrzwecknutzung

Ein breit angelegtes Nutzungskonzept sieht vor, dass in der Stadthalle Ebermannstadt aufgrund der insgesamt rund 440 Tribünenplätze neben dem Schul- und Vereinssport auch größere Sportveranstaltungen stattfinden. Zu mieten ist die Stadthalle des Weiteren für Tagungen, Kongresse sowie verschiedenste Firmenveranstaltungen (Weihnachtsfeiern, Personalver- sammlungen, Hausmessen). Aber auch für Kulturveranstaltungen wie Kabarettabende und Konzerte ist das Nutzungskonzept der Halle ausgelegt.

Unterschiedliche Bestuhlungsvarianten garantieren von jedem Sitzplatz in der Stadthalle beste Sicht auf die Bühne. Insgesamt 600 Stühle sowie 100 Tische stehen zur Möblierung der Halle zur Verfügung. Die Stühle können miteinander verkettet werden, so dass eine platzsparende Reihenbildung möglich ist. Die 40 Quadratmeter große mobile Bühne ist höhenverstellbar und kann an verschiedenen Stellen in der Halle aufgebaut werden. Entsprechende Starkstromanschlüsse für die Ton- und Lichttechnik sind vorhanden.

Daten und Zahlen:

  • Gesamtnutzfläche: 2300 m²
  • Hallenfläche: 1350 m²
  • Foyergröße: 265 m²
  • Hallenkapazität: 1000 Personen
  • Bestuhlungskapazität: 600 Personen
  • Tribünenplätze: 440 Personen
  • Parkplätze: 200 in Hallennähe

Nutzungsinformationen Stadthalle

Unter folgendem Link können Sie den aktuellen Belegungsplan der Stadthalle einsehen und Ihre Buchungsanfrage stellen.

Benutzungsordnung

Die Stadthalle ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Ebermannstadt und dient dem kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Leben der Stadt. Zu diesem Zweck wird die Halle mit Foyer, Cateringküche und Fitnessraum örtlichen Vereinen oder Dritten überlassen. Veranstaltungen politischer Parteien und freier Wählervereinigungen sind vom Widmungszweck nicht umfasst und daher nicht zulässig. Um dem Widmungszweck gerecht zu werden, hat die Stadt Ebermannstadt eine Benutzungsordnung erlassen.

Die Benutzungsordnung finden Sie hier zum Download:
Benutzungsordnung der Stadthalle Ebermannstadt

Gebührenordnung

Die Gebühren für die Stadthalle werden bei Sport- und Bildungsveranstaltungen pro Nutzungseinheit (45 Minuten/Halleneinheit) abgerechnet oder bei Sonderveranstaltungen nach festen Pauschalen. Für die Benutzung des Kraftraums fallen weitere Gebühren an.

Die Benutzungsgebühren finden Sie hier zum Download:
Benutzungsgebühren der Stadthalle Ebermannstadt

Nutzungsantrag

Die Stadthalle Ebermannstadt kann an Wochentagen erst ab 17:00 Uhr genutzt werden, da sie vorher ausschließlich dem Schulsport zur Verfügung steht. Am Wochenende ist sie zeitlich unbegrenzt nutzbar. Während der Schulferien ist die Stadthalle generell geschlossen. Um zu erfragen, ob die Stadthalle zu Ihrem Wunschtermin noch frei ist oder wenn Sie eine Hallenbesichtigung wünschen, dann setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Sachbearbeiterin in Verbindung. Wenn Sie die Stadthalle nutzen möchten, dann benötigen Sie einen entsprechenden Nutzungsantrag.

Einen Nutzungsantrag finden Sie hier zum Download:
Nutzungsantrag für die Stadthalle Ebermannstadt


Bestuhlungs- und Hallenpläne

Hier finden Sie die verschiedenen Bestuhlungsvarianten und die Fluchtpläne der Stadthalle. Abweichungen von den Bestuhlungsvarianten können nur im Ausnahmefall und mittels gesonderter Genehmigung des Landratsamtes Forchheim zugelassen werden.

1. Frontbühne (Standort links) 1.000 Sitzplätze
2. Frontbühne (Standort rechts) 1.000 Sitzplätze
3. Seitenbühne (Standort mittig) 1.000 Sitzplätze
4. Sportveranstaltung, max. Zuschauerzahl
5. Konferenz (Halle 3), 200 Sitzplätze
6. Reihenbestuhlung und Stehtische, 600 Sitzplätze
Fluchtwegepläne
Elektroplan
Stadthalle Ebermannstadt | Theateraufführung

Veranstaltungssaal am Hasenberg

Der Veranstaltungssaal des Familienzentrums am Hasenberg ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Ebermannstadt und dient der Durchführung von sozialen, kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen. Zu diesem Zweck werden die Räumlichkeiten auch örtlichen Vereinen oder Dritten überlassen. Veranstaltungen politischer Parteien und freier Wählervereinigungen sind nicht zulässig. Ebenso wird der Veranstaltungssaal nicht zur Durchführung von privaten Festlichkeiten vergeben.

Nutzungsinformationen Hasenberg

Unter folgendem Link können Sie den aktuellen Belegungsplan des Veranstaltungssaals am Hasenberg einsehen und Ihre Buchungsanfrage stellen.

Benutzungs- und Gebührenordnung

Diese Benutzungsordnung hat den Zweck, Beschädigungen und übermäßigen Verschleiß von
Gebäude und Inventar sowie Gefahren für die Besucher/Mieter zu vermeiden. Weiter sollen
Regeln für das Verhalten der Veranstalter und deren Gäste aufgezeigt werden, um einen
reibungslosen Ablauf, sowohl für den Veranstalter als auch sämtlich sonstiger Betroffener zu
gewährleisten.

Die Benutzungsordnung finden Sie hier zum Download:
Benutzungsordnung und Gebühren des Veranstaltungssaal am Hasenberg

Nutzungsantrag

Einen Nutzungsantrag finden Sie hier zum Download:
Nutzungsantrag für den Veranstaltungssaal am Hasenberg

Bürgerhaus

Nutzungsinformationen Bürgerhaus

Der Saal des Bürgerhauses ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Ebermannstadt und dient der Durchführung von sozialen, kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen. Zu diesem Zweck werden die Räumlichkeiten auch örtlichen Vereinen oder Dritten überlassen. Veranstaltungen politischer Parteien und freier Wählervereinigungen sind nicht zulässig. Ebenso wird der Saal nicht zur Durchführung von privaten Festlichkeiten vergeben.

Unter folgendem Link können Sie den aktuellen Belegungsplan des Bürgerhauses einsehen und Ihre Buchungsanfrage stellen.

Benutzungs- und Gebührenordnung

Diese Benutzungsordnung hat den Zweck, Beschädigungen und übermäßigen Verschleiß von Gebäude und Inventar sowie Gefahren für die Besucher/Mieter zu vermeiden. Weiter sollen Regeln für das Verhalten der Veranstalter und deren Gäste aufgezeigt werden, um einen reibungslosen Ablauf, sowohl für den Veranstalter als auch sämtlich sonstiger Betroffener zu gewährleisten.

Die Benutzungsordnung finden Sie hier zum Download:
Benutzungsordnung und Gebühren des Bürgerhauses

Jugendzentrum K4

Nutzungsinformationen Jugendzentrum

Das Jugendzentrum K4 ist eine Einrichtung der Stadt Ebermannstadt und dient der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Ebermannstadt, der Durchführung kinder- und jugendspezifischer Angebote sowie Veranstaltungen der Jugendkultur. Zu diesem Zweck werden die Räumlichkeiten auch örtlichen Jugendgruppen und Vereinen zur Verfügung gestellt. Das Jugendzentrum wird nicht zur Durchführung von privaten Festlichkeiten vergeben.

Unter folgendem Link können Sie den aktuellen Belegungsplan Jugendzentrum K4 einsehen und Ihre Buchungsanfrage stellen.

Ausstattung

Gruppenraum (bestuhlt, Sitzsäcke), Aktionsraum (Billard, Kicker, Dart, Couch), kleiner Gruppenraum (Theke, Sitzsäcke, Couch, Sessel), Küche mit Sitzgelegenheiten für ca. 16 Personen), TV, Beamer, Pinnwand, Flipchart, Moderationskoffer (auf Anfrage).

Kontakt: jugendpflege@ebermannstadt.de

Benutzungsordnung / Gebührenordnung

Benutzungsordnung Jugendzentrum K4
Gebührenordnung Jugendzentrum K4

Kontakt & Ansprechpartner

Ingrid Neubauer

Ingrid Neubauer

Stellv. Kämmerin, Liegenschaften
Telefonnummer:
09194 506 29

Sebastian Alberth

Hausmeister
Telefonnummer:
0160 3762214