Ein breit angelegtes Nutzungskonzept sieht vor, dass in der Stadthalle Ebermannstadt aufgrund der insgesamt rund 440 Tribünenplätze neben dem Schul- und Vereinssport auch größere Sportveranstaltungen stattfinden. Zu mieten ist die Stadthalle des Weiteren für Tagungen, Kongresse sowie verschiedenste Firmenveranstaltungen (Weihnachtsfeiern, Personalver- sammlungen, Hausmessen). Aber auch für Kulturveranstaltungen wie Kabarettabende und Konzerte ist das Nutzungskonzept der Halle ausgelegt.
Unterschiedliche Bestuhlungsvarianten garantieren von jedem Sitzplatz in der Stadthalle beste Sicht auf die Bühne. Insgesamt 600 Stühle sowie 100 Tische stehen zur Möblierung der Halle zur Verfügung. Die Stühle können miteinander verkettet werden, so dass eine platzsparende Reihenbildung möglich ist. Die 40 Quadratmeter große mobile Bühne ist höhenverstellbar und kann an verschiedenen Stellen in der Halle aufgebaut werden. Entsprechende Starkstromanschlüsse für die Ton- und Lichttechnik sind vorhanden.
Daten und Zahlen:
Gesamtnutzfläche: 2300 m²
Hallenfläche: 1350 m²
Foyergröße: 265 m²
Hallenkapazität: 1000 Personen
Bestuhlungskapazität: 600 Personen
Tribünenplätze: 440 Personen
Parkplätze: 200 in Hallennähe (die Übersicht der Parkplätze finden Sie hier)
Nutzungsinformationen Stadthalle
Unter folgendem Link können Sie den aktuellen Belegungsplan der Stadthalle einsehen und Ihre Buchungsanfrage stellen.
Benutzungsordnung
Die Stadthalle ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Ebermannstadt und dient dem kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Leben der Stadt. Zu diesem Zweck wird die Halle mit Foyer, Cateringküche und Fitnessraum örtlichen Vereinen oder Dritten überlassen. Veranstaltungen politischer Parteien und freier Wählervereinigungen sind vom Widmungszweck nicht umfasst und daher nicht zulässig. Um dem Widmungszweck gerecht zu werden, hat die Stadt Ebermannstadt eine Benutzungsordnung erlassen.
Die Gebühren für die Stadthalle werden bei Sport- und Bildungsveranstaltungen pro Nutzungseinheit (45 Minuten/Halleneinheit) abgerechnet oder bei Sonderveranstaltungen nach festen Pauschalen. Für die Benutzung des Kraftraums fallen weitere Gebühren an.
Die Stadthalle Ebermannstadt kann an Wochentagen erst ab 17:00 Uhr genutzt werden, da sie vorher ausschließlich dem Schulsport zur Verfügung steht. Am Wochenende ist sie zeitlich unbegrenzt nutzbar. Während der Schulferien ist die Stadthalle generell geschlossen. Um zu erfragen, ob die Stadthalle zu Ihrem Wunschtermin noch frei ist oder wenn Sie eine Hallenbesichtigung wünschen, dann setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Sachbearbeiterin in Verbindung. Wenn Sie die Stadthalle nutzen möchten, dann benötigen Sie einen entsprechenden Nutzungsantrag.
Hier finden Sie die verschiedenen Bestuhlungsvarianten und die Fluchtpläne der Stadthalle. Abweichungen von den Bestuhlungsvarianten können nur im Ausnahmefall und mittels gesonderter Genehmigung des Landratsamtes Forchheim zugelassen werden.
Der Veranstaltungssaal des Familienzentrums am Hasenberg ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Ebermannstadt und dient der Durchführung von sozialen, kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen. Zu diesem Zweck werden die Räumlichkeiten auch örtlichen Vereinen oder Dritten überlassen. Veranstaltungen politischer Parteien und freier Wählervereinigungen sind nicht zulässig. Ebenso wird der Veranstaltungssaal nicht zur Durchführung von privaten Festlichkeiten vergeben.
Diese Benutzungsordnung hat den Zweck, Beschädigungen und übermäßigen Verschleiß von Gebäude und Inventar sowie Gefahren für die Besucher/Mieter zu vermeiden. Weiter sollen Regeln für das Verhalten der Veranstalter und deren Gäste aufgezeigt werden, um einen reibungslosen Ablauf, sowohl für den Veranstalter als auch sämtlich sonstiger Betroffener zu gewährleisten.
Der Saal des Bürgerhauses ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Ebermannstadt und dient der Durchführung von sozialen, kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen. Zu diesem Zweck werden die Räumlichkeiten auch örtlichen Vereinen oder Dritten überlassen. Veranstaltungen politischer Parteien und freier Wählervereinigungen sind nicht zulässig. Ebenso wird der Saal nicht zur Durchführung von privaten Festlichkeiten vergeben.
Diese Benutzungsordnung hat den Zweck, Beschädigungen und übermäßigen Verschleiß von Gebäude und Inventar sowie Gefahren für die Besucher/Mieter zu vermeiden. Weiter sollen Regeln für das Verhalten der Veranstalter und deren Gäste aufgezeigt werden, um einen reibungslosen Ablauf, sowohl für den Veranstalter als auch sämtlich sonstiger Betroffener zu gewährleisten.
Turnhalle und weitere Räume der Grund- und Mittelschule
Nutzungsinformationen Turnhalle und weitere Räume
Die Turnhalle und die Aula der Grund- und Mittelschule Ebermannstadt sind öffentliche Einrichtungen des Schulverbandes Ebermannstadt. Sie dienen in erster Linie dem Schulbetrieb, stehen jedoch außerhalb der Unterrichtszeiten auch der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Turnhalle: Von Montag bis Freitag kann die Turnhalle in der Zeit von 17:00 bis 22:00 Uhr von ortsansässigen Sportvereinen für Trainings- und Übungszwecke genutzt werden. Am Wochenende kann die Turnhalle gezielt für Heimspiele gebucht werden.
Aula: Die Aula kann von örtlichen Vereinen sowie Dritten für soziale, kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen genutzt werden. Sie ist mit einer induktiven Höranlage ausgestattet und somit auch für hörgeschädigte Personen barrierefrei zugänglich.
Bitte beachten Sie:
Veranstaltungen politischer Parteien sowie von freien Wählervereinigungen sind untersagt.
Private Feierlichkeiten (z. B. Geburtstage, Hochzeiten) sind in den Räumlichkeiten nicht gestattet.
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Benutzungs- und Gebührenordnung
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Turnhalle mit Nebenräumen und den weiteren zu vergebenden Räumen/Flächen unter der Trägerschaft des Schulverbandes Ebermannstadt.
Das Jugendzentrum K4 ist eine Einrichtung der Stadt Ebermannstadt und dient der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Ebermannstadt, der Durchführung kinder- und jugendspezifischer Angebote sowie Veranstaltungen der Jugendkultur. Zu diesem Zweck werden die Räumlichkeiten auch örtlichen Jugendgruppen und Vereinen zur Verfügung gestellt. Das Jugendzentrum wird nicht zur Durchführung von privaten Festlichkeiten vergeben.
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