Haushaltsplan 2021
Entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung (Art. 64) und der Kommunal-haushaltsverordnung (§ 7) sind im Haushaltsplan die Einnahmen und Ausgaben der Kommune in der Höhe der zu erwartenden und voraussichtlich zu leistenden Beträge veranschlagt. Soweit sie nicht errechenbar waren, wurde ihre Höhe vorsichtig geschätzt.
Der Beachtung der Haushaltsgrundsätze wird im vorliegenden Haushalt Rechnung getragen. Durch den vorgegebenen Finanzrahmen muss bei der Abwicklung des Haushaltes, wie bereits in den Vorjahren, großer Wert auf die Forderung des Art. 61 Abs. 2 Satz 1 GO nach Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gelegt werden.
Der Haushaltsplanentwurf wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Ebermannstadt in der Sitzung vom 22.02.2021 beraten und ergänzt.
Der vorliegende Haushaltsplan wurde am 15.03.2021 durch den Stadtrat beschlossen. Die Genehmigung durch das Landratsamt Forchheim steht noch aus.
Die im Finanzplan enthaltenen Werte wurden entsprechend den staatlichen Orientierungsdaten und den örtlichen Erfordernissen fortgeschrieben.
Hintergründe
Zur Finanzsituation der Stadt Ebermannstadt
(Präsentation für die Stadratssitzung vom 15.03.2021)
Daten und Fakten
Vorbericht zum Haushaltsplan 2021
Haushaltsplan der Stadt Ebermannstadt 2021
Anlagen zum Haushaltsplan 2021
Haushaltsreden
HH-Rede 2021: 1. Bürgermeisterin, Frau Meyer
HH-Rede 2021: NLE-Fraktion, Herr Horn
HH-Rede 2021: M.O.G.-Fraktion, Herr Götz
HH-Rede 2021: Fraktion CSU/JB, Herr Herbst
HH-Rede 2021: Fraktion FDP/BFE, Herr Dorscht
HH-Rede 2021: FW/BB-Fraktion, Herr Wiegärtner