Haushaltsplan 2020
Entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung (Art. 64) und der Kommunal-haushaltsverordnung (§ 7) sind im Haushaltsplan die Einnahmen und Ausgaben der Kommune in der Höhe der zu erwartenden und voraussichtlich zu leistenden Beträge veranschlagt. Soweit sie nicht errechenbar waren, wurde ihre Höhe vorsichtig geschätzt.
Der Beachtung der Haushaltsgrundsätze wird im vorliegenden Haushalt Rechnung getragen. Durch den vorgegebenen Finanzrahmen muss bei der Abwicklung des Haushaltes, wie bereits in den Vorjahren, großer Wert auf die Forderung des Art. 61 Abs. 2 Satz 1 GO nach Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gelegt werden.
Der Haushaltsplanentwurf wurde durch den Finanz-, Kultur- und Sozialausschuss der Stadt Ebermannstadt in der Sitzung vom 27.01.2020 beraten und ergänzt.
Der vorliegende Haushaltsplan wurde am 17.02.2020 durch den Stadtrat beschlossen. Die Genehmigung durch das Landratsamt Forchheim wurde am 15.04.2020 erteilt.
Die im Finanzplan enthaltenen Werte wurden entsprechend den staatlichen Orientierungsdaten und den örtlichen Erfordernissen fortgeschrieben.
Hintergründe
Zur Finanzsituation der Stadt Ebermannstadt
(Präsentation aus der Stadratssitzung vom 17.02.2020)
Daten und Fakten
Vorbericht zum Haushaltsplan 2020
Haushaltsplan der Stadt Ebermannstadt 2020
Anlagen zum Haushaltsplan 2020
Haushaltsreden
HH-Rede 2020: 1. Bürgermeisterin, Frau Meyer
HH-Rede 2020: NLE-Fraktion, Herr Horn
HH-Rede 2020: M.O.G.-Fraktion, Herr Götz
HH-Rede 2020: Fraktion CSU/JB, Herr Schmeußer
HH-Rede 2020: FW/BB-Fraktion, Herr Brütting