Aufgrund der kurzfristig geänderten Wetterlage ist die Allgemeinverfügung der Stadt Ebermannstadt vom 23.06.2022 bezüglich der Untersagung von offenen Feuern ab sofort (25.06.) aufgehoben.
Das bedeutet, dass Johannisfeuer bzw. offene Feuer ab sofort wieder möglich sind. Auf die allgemein gültige Verordnung über die Verhütung von Bränden (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVVB) wird hingewiesen.
Stadt Ebermannstadt