17. Februar 2023

Wahl der Schöffen für die Amtsdauer von 2024 bis 2028

<strong>Wahl der Schöffen für die Amtsdauer von 2024 bis 2028</strong>

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.

2023 ist das Jahr der Schöffenwahlen für die Amtszeit 2024 bis 2028.

Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden (§ 31 Gerichtsverfassungsgesetz – GVG).

Die Vor­ge­schla­ge­nen müs­sen die Befä­hi­gung zur Beklei­dung öffent­li­cher Ehren­äm­ter besit­zen (§ 32 Gerichts­ver­fas­sungs­ge­setz – GVG).

Mit Schreiben vom 25.01.2023 teilte der Präsident des Landgerichts Bamberg folgendes mit:

„Gemäß Nr. 1.5 der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayer. Staatsministerien der Justiz und des Innern, für Sport und Integration über die Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern (Schöffenbekanntmachung) teile ich mit, dass dem Amtsgericht Forchheim für die Wahl der Schöffen 
                                               für die Stadt Ebermannstadt mindestens 3 Personen und
                                               für die Gemeinde Unterleinleiter mindestens 1 Person
vorgeschlagen werden müssen.“

Ablauf

  • Einholung von Bewerbungen für das Schöffenamt durch die Gemeinde bis 24.03.2023
  • Bewerbungen sind dem Stadt- bzw. Gemeinderat vorzulegen und der Stadt- bzw. Gemeinderat beschließt über die Aufnahme der Bewerbungen in die Vorschlagsliste
  • Zahl der Vorschläge soll die für die Gemeinde mitgeteilte Zahl nicht überschreiten
  • die von der Stadt beschlossene Vorschlagsliste ist in der Gemeinde eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen, der Zeitpunkt der Auflegung ist vorher öffentlich bekannt zu machen
  • gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz – GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 Gerichtsverfassungsgesetz – GVG nicht aufgenommen werden sollten
  • Übersendung der Vorschlagsliste durch die Gemeinde an das Amtsgericht Forchheim bis spätestens 05.06.2023

Bewerbung

Das bereitgestellte Bewerbungsformular des Staatsministeriums ist verpflichtend zur Bewerbung für das Schöffenamt in Erwachsenensachen zu verwenden.
Das Bewerbungsformular ist auf der Internetseite des bay. Staatsministeriums der Justiz zu finden (Link: https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/).

Wenn es um die Bewerbung des Jugendschöffenamtes geht, lassen Sie den Antrag bitte ausgefüllt und unterzeichnet direkt dem Jugendamt Forchheim zukommen:

Landratsamt Forchheim, Amt für Jugend, Familie und Senioren
Postanschrift: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Dienststelle: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim, Gebäude A, Ebene 2 und 3
Fax. 09191 / 86-2308
E-Mail: jugendamt@lra-fo.de

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis 24.03.2023.
Für weitere Informationen, zur Anforderung des Bewerbungsformulars und bei Fragen können Sie sich an die Mitarbeiter des Rathauses Herr Dorsch (Tel. 09194/ 506 60) oder Frau Söllner (Tel. 09194/ 506 64) wenden.

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