Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.
2023 ist das Jahr der Schöffenwahlen für die Amtszeit 2024 bis 2028.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden (§ 31 Gerichtsverfassungsgesetz – GVG).
Die Vorgeschlagenen müssen die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ehrenämter besitzen (§ 32 Gerichtsverfassungsgesetz – GVG).
Mit Schreiben vom 25.01.2023 teilte der Präsident des Landgerichts Bamberg folgendes mit:
„Gemäß Nr. 1.5 der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayer. Staatsministerien der Justiz und des Innern, für Sport und Integration über die Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern (Schöffenbekanntmachung) teile ich mit, dass dem Amtsgericht Forchheim für die Wahl der Schöffen
für die Stadt Ebermannstadt mindestens 3 Personen und
für die Gemeinde Unterleinleiter mindestens 1 Person
vorgeschlagen werden müssen.“
Ablauf
Bewerbung
Das bereitgestellte Bewerbungsformular des Staatsministeriums ist verpflichtend zur Bewerbung für das Schöffenamt in Erwachsenensachen zu verwenden.
Das Bewerbungsformular ist auf der Internetseite des bay. Staatsministeriums der Justiz zu finden (Link: https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/).
Wenn es um die Bewerbung des Jugendschöffenamtes geht, lassen Sie den Antrag bitte ausgefüllt und unterzeichnet direkt dem Jugendamt Forchheim zukommen:
Landratsamt Forchheim, Amt für Jugend, Familie und Senioren
Postanschrift: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Dienststelle: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim, Gebäude A, Ebene 2 und 3
Fax. 09191 / 86-2308
E-Mail: jugendamt@lra-fo.de
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis 24.03.2023.
Für weitere Informationen, zur Anforderung des Bewerbungsformulars und bei Fragen können Sie sich an die Mitarbeiter des Rathauses Herr Dorsch (Tel. 09194/ 506 60) oder Frau Söllner (Tel. 09194/ 506 64) wenden.