Stadthalle
Dreifachsporthalle mit Mehrzwecknutzung
Ein breit angelegtes Nutzungskonzept sieht vor, dass in der Stadthalle Ebermannstadt aufgrund der insgesamt rund 440 Tribünenplätze neben dem Schul- und Vereinssport auch größere Sportveranstaltungen stattfinden. Zu mieten ist die Stadthalle des Weiteren für Tagungen, Kongresse sowie verschiedenste Firmenveranstaltungen (Weihnachtsfeiern, Personalver- sammlungen, Hausmessen). Aber auch für Kulturveranstaltungen wie Kabarettabende und Konzerte ist das Nutzungskonzept der Halle ausgelegt.
Unterschiedliche Bestuhlungsvarianten garantieren von jedem Sitzplatz in der Stadthalle beste Sicht auf die Bühne. Insgesamt 600 Stühle sowie 100 Tische stehen zur Möblierung der Halle zur Verfügung. Die Stühle können miteinander verkettet werden, so dass eine platzsparende Reihenbildung möglich ist. Die 40 Quadratmeter große mobile Bühne ist höhenverstellbar und kann an verschiedenen Stellen in der Halle aufgebaut werden. Entsprechende Starkstromanschlüsse für die Ton- und Lichttechnik sind vorhanden.
Daten und Zahlen:
- Gesamtnutzfläche: 2300 m²
- Hallenfläche: 1350 m²
- Foyergröße: 265 m²
- Hallenkapazität: 1000 Personen
- Bestuhlungskapazität: 600 Personen
- Tribünenplätze: 440 Personen
- Parkplätze: 200 in Hallennähe
Nutzungsinformationen
Benutzungsordnung
Die Stadthalle ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Ebermannstadt und dient dem kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Leben der Stadt. Zu diesem Zweck wird die Halle mit Foyer, Cateringküche und Fitnessraum örtlichen Vereinen oder Dritten überlassen. Veranstaltungen politischer Parteien und freier Wählervereinigungen sind vom Widmungszweck nicht umfasst und daher nicht zulässig. Um dem Widmungszweck gerecht zu werden, hat die Stadt Ebermannstadt eine Benutzungsordnung erlassen.
Die Benutzungsordnung finden Sie hier zum Download:
Benutzungsordnung der Stadthalle Ebermannstadt
Gebührenordnung
Die Gebühren für die Stadthalle werden bei Sport- und Bildungsveranstaltungen pro Nutzungseinheit (45 Minuten/Halleneinheit) abgerechnet oder bei Sonderveranstaltungen nach festen Pauschalen. Für die Benutzung des Kraftraums fallen weitere Gebühren an.
Die Benutzungsgebühren finden Sie hier zum Download:
Benutzungsgebühren der Stadthalle Ebermannstadt
Nutzungsantrag
Die Stadthalle Ebermannstadt kann an Wochentagen erst ab 17.00 Uhr genutzt werden, da sie vorher ausschließlich dem Schulsport zur Verfügung steht. Am Wochenende ist sie zeitlich unbegrenzt nutzbar. Während der Schulferien ist die Stadthalle generell geschlossen. Um zu erfragen, ob die Stadthalle zu Ihrem Wunschtermin noch frei ist oder wenn Sie eine Hallenbesichtigung wünschen, dann setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Sachbearbeiterin Kathrin Daum in Verbindung. Wenn Sie die Stadthalle nutzen möchten, dann benötigen Sie einen entsprechenden Nutzungsantrag.
Einen Nutzungsantrag finden Sie hier zum Download:
Nutzungsantrag für die Stadthalle Ebermannstadt
Hallenpläne
Hier finden Sie die verschiedenen Bestuhlungsvarianten, die Fluchtpläne sowie den Elektroplan der Stadthalle. Abweichungen von den Bestuhlungsvarianten können nur im Ausnahmefall und mittels gesonderter Genehmigung des Landratsamtes Forchheim zugelassen werden.
Bestuhlungspläne
1. Frontbühne (Standort links) 1.000 Sitzplätze
- 1.1 Parkett, Bühne
- 1.2 Parkett mit Tribüne, Bühne
- 1.3 Parkett mit Tischen, Bühne
- 1.4 Parkett mit Tischen, Bühne und Tanzfläche
2. Frontbühne (Standort rechts) 1.000 Sitzplätze
- 2.1 Parkett, Bühne
- 2.2 Parkett mit Tribüne, Bühne
- 2.3 Parkett mit Tischen, Bühne
- 2.4 Parkett mit Tischen, Bühne und Tanzfläche
3. Seitenbühne (Standort mittig) 1.000 Sitzplätze
- 3.1 Parkett, Bühne
- 3.2 Parkett mit Tribüne, Bühne
- 3.3 Parkett mit Tischen, Bühne
- 3.4 Parkett mit Tischen, Bühne und Tanzfläche
4. Sportveranstaltung, max. Zuschauerzahl
5. Konferenz (Halle 3), 200 Sitzplätze
- 5.1 Parkett, kleine Frontbühne (ca. 20m²)
- 5.2 Parkett mit Tischen, kleine Frontbühne (ca. 20m²)
- 5.3 Parkett mit Tischen, einseitig bestuhlt
6. Reihenbestuhlung und Stehtische, 600 Sitzplätze
- 6.1 Frontbühne links, Halle 2 + 3 Reihenbestuhlung, Halle 1 Stehtische
- 6.2 Frontbühne rechts, Halle 1 + 2 Reihenbestuhlung, Halle 3 Stehtische